Ich verstehe jetzt aus dem Stehgreif nicht, warum man das nicht kommunizieren wollen sollte, aber du wirst deine Gründe haben.
Wie die Vorredner schon sagen, wird das aber rein organisatorisch schwierig.
Es sei denn - sofern es solche Konstellationen in Bayern gibt - du bist zum Beispiel bei einem Ministerium angestellt/verbeamtet und an einer nachgeordneten Dienststelle (z.B. Landratsamt, Landesamt für xyz, Landesanstalt für Umwelt o.ä.) eingesetzt und willst jetzt zu einer anderen nachgeordneten Dienststelle.
Ich weiß nicht, ob es in Bayern solche Landesstellen/-dienstposten gibt, die an den unteren Behörden angesiedelt sind, aber in dem Fall würdest du wohl nur über die Personalstelle der entsprechenden Ober- bzw. obersten Behörde "verschoben" werden. Dann kriegt die jetzige Dienststelle natürlich gesagt, dass du ab xx.xx.xxxx weg bist, aber evtl. nicht zwingend, wohin du wechselst...