Neue Dienststelle verschweigen?

Begonnen von Rosina7, 29.01.2024 06:30

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Rosina7

Guten Morgen zusammen,
ich beabsichtige von meiner jetzigen Dienststelle beim Freistaat Bayern zu einer anderen zu wechseln, also durch eine Versetzung. Meinen neuen Arbeitgeber möchte ich allerdings dem bisherigen nicht nennen. Erlaubt der Prozess der Versetzung, das dies unbekannt bleibt oder findet ein direkter Austausch über die Personalabteilungen statt? Kann dies über die Formalien überhaupt vertraulich stattfinden?
Für eine Erfahrung damit oder eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Einen schönen Tag allen Lesenden,
Rosina


Organisator

Wie soll dein alter AG dich zu deinem neuen AG versetzen, ohne dass er den neuen AG kennt?

Rosina7

..ja, danke, genau das war meine Frage. Mir ist eben nicht klar, wie der Prozess genau stattfindet, an welcher Stelle im Verfahren die neue Dienststelle genannt wird. Offenbar gibt es ein Formular xy/"Versetzung" auf dem beide Dienststellen genannt werden?
Danke sehr!

Organisator

Ob es ein Formular sein muss, sei dahingestellt. Wenn du möchtest, dass dein AG dich zu einem anderen AG versetzt musst du ihm zwangsläufig sagen, wer der andere AG ist.

Ähnlich wie beim Navi - ohne Ziel kein Weg.

MoinMoin

Der Form halber:
Wenn du möchtest, dass dein AG dich zu einer anderen Dienststelle versetzt musst du ihm zwangsläufig sagen, wer die andere Dienststelle ist.
(Der Ag ändert sich nicht)
btw: Bei uns in NI ist der PR der abgebenden Dienststelle in der Mitbestimmung, die Zieldienststelle wird dort nicht benannt.
Und im Kern: Ja, theoretisch könnte das ganz auch nur innerhalb der Personalabteilungen stattfinden.
Aber bevor die das auf dem Tisch haben hat der Flurfunk doch schon alles verkündet, leider!


Gewerbler

Ich verstehe jetzt aus dem Stehgreif nicht, warum man das nicht kommunizieren wollen sollte, aber du wirst deine Gründe haben.

Wie die Vorredner schon sagen, wird das aber rein organisatorisch schwierig.
Es sei denn - sofern es solche Konstellationen in Bayern gibt - du bist zum Beispiel bei einem Ministerium angestellt/verbeamtet und an einer nachgeordneten Dienststelle (z.B. Landratsamt, Landesamt für xyz, Landesanstalt für Umwelt o.ä.) eingesetzt und willst jetzt zu einer anderen nachgeordneten Dienststelle.
Ich weiß nicht, ob es in Bayern solche Landesstellen/-dienstposten gibt, die an den unteren Behörden angesiedelt sind, aber in dem Fall würdest du wohl nur über die Personalstelle der entsprechenden Ober- bzw. obersten Behörde "verschoben" werden. Dann kriegt die jetzige Dienststelle natürlich gesagt, dass du ab xx.xx.xxxx weg bist, aber evtl. nicht zwingend, wohin du wechselst...

McOldie

Die abgebende Dienststelle wird sicherlich deinen Vorgesetzten fragen, ob und ggf. ab wann dein Weggang aus dienstlichen Gründen möglich ist.

MoinMoin

Der einzige Weg wie man das "verheimlichen" kann ist eine "Raubernennung".

Also die neue Dienststelle macht mit dir einen Änderungsvertrag und dann bist du von einem Tag auf den anderen weg, ohne das die alte Dienststelle davon vorab erfahren müsste.

8)

RsQ

Das die Frage im TV-L-Forum steht: Geht es wirklich um eine Versetzung (im beamtenrechtlichen Sinn)? Ein Angestellter könnte doch einfach bei A kündigen und bei B anfangen?! Dann bliebe zwar (wie geschildert) der AG gleich, aber die alte Dienststelle würde ggf. nichts von der neuen erfahren?!

Umlauf

Beim Bund (innerhalb) gibt es das auch für TB.
Manche Behörden stellen sich dabei aber an. Das kann unsere Personalchefin nicht nachvollziehen. Insbesondere wenn die gleiche Bezügestelle (BVA) zuständig ist.

Dann fragt sie die Kandidaten halt nach Auflösungsvertrag oder Kündigungsfrist. Dann geht es nahtlos weiter, macht etwas mehr Papierkram.

Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.

ITKnecht

Zitat von: Umlauf in 29.01.2024 19:35
Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.

Aufhalten nicht, aber massiv verzögern und stören... Bei mir selbst 6 Monate geschehen durch stumpfes Ignorieren aller Anfragen und Kontaktversuche.

cu

MoinMoin

 @RsQ
Versetzung und Abordnung gibt es bei Angestellten und ist sogar tariflich geregelt.

Zitat von: Umlauf in 29.01.2024 19:35
Beim Bund (innerhalb) gibt es das auch für TB.
Manche Behörden stellen sich dabei aber an. Das kann unsere Personalchefin nicht nachvollziehen. Insbesondere wenn die gleiche Bezügestelle (BVA) zuständig ist.

Dann fragt sie die Kandidaten halt nach Auflösungsvertrag oder Kündigungsfrist. Dann geht es nahtlos weiter, macht etwas mehr Papierkram.

Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.
Zitat von: ITKnecht in 30.01.2024 07:50
Zitat von: Umlauf in 29.01.2024 19:35
Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.

Aufhalten nicht, aber massiv verzögern und stören... Bei mir selbst 6 Monate geschehen durch stumpfes Ignorieren aller Anfragen und Kontaktversuche.

cu

Lustig: Warum nicht einfach einen Änderungsvertrag mit Nennung der neuen Dienststelle und Aufgaben ausstellen vom MA und AG (vertreten durch die neue Dienststelle) unterschreiben lassen und der Drops ist gelutscht.
Kann zwar Ärger bei der zwischen den Dienststellen geben.

Umlauf

Zitat von: MoinMoin in 30.01.2024 07:56
@RsQ
Versetzung und Abordnung gibt es bei Angestellten und ist sogar tariflich geregelt.

Zitat von: Umlauf in 29.01.2024 19:35
Beim Bund (innerhalb) gibt es das auch für TB.
Manche Behörden stellen sich dabei aber an. Das kann unsere Personalchefin nicht nachvollziehen. Insbesondere wenn die gleiche Bezügestelle (BVA) zuständig ist.

Dann fragt sie die Kandidaten halt nach Auflösungsvertrag oder Kündigungsfrist. Dann geht es nahtlos weiter, macht etwas mehr Papierkram.

Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.
Zitat von: ITKnecht in 30.01.2024 07:50
Zitat von: Umlauf in 29.01.2024 19:35
Als ob man mit mauern TB aufhalten kann.

Aufhalten nicht, aber massiv verzögern und stören... Bei mir selbst 6 Monate geschehen durch stumpfes Ignorieren aller Anfragen und Kontaktversuche.

cu

Lustig: Warum nicht einfach einen Änderungsvertrag mit Nennung der neuen Dienststelle und Aufgaben ausstellen vom MA und AG (vertreten durch die neue Dienststelle) unterschreiben lassen und der Drops ist gelutscht.
Kann zwar Ärger bei der zwischen den Dienststellen geben.

Auch ein Personaler sagt sich: ,,Man sieht sich immer zweimal im Leben"

Da muss es dann schon ein Baum von Konifere sein. ;D

troubleshooting

Also komplett verschweigen wird wohl nur mit Kündigung und Neueinstellung gehen. Bei einer Versetzung tauschen sich die Personalabteilungen üblicherweise über z.B. den Ablauf (Termine etc.) aus. Meiner Erfahrung nach, wünscht die neue Dienststelle gern auch eine Einsicht in die Personalakte (nach Zustimmung vom AN). Möglich wäre theoretisch, dass man die Pers. zumindest um Vertraulichkeit bittet. Theoretisch ebenfalls aus eigener Erfahrung, da bei mir die damals die Kenntnis der neuen Dienststelle irgendwie an (nicht mal meinen Vorgesetzten) kam und dieser das dann lauthals vor versammelter Mannschaft verkündet hat.
Es kamen dann genau die Reaktionen, welche ich mit der Vertraulichkeit vermeiden wollte. Nämlich Aussagen, bei künftigen Fragen rufen wir dich dann dort an. War dann recht schnell so genervt von diesem ständigen: du bist ja dann noch erreichbar, dass ich klar gestellt hab, dass ich nach dem Wechsel keine Fragen aus der alten Tätigkeit mehr beantworten werde. Jupp, gab natürlich böses Blut, eben genau das was ich eigentlich vermeiden wollte - insofern, kann ich den Wunsch "Verschweigend er neuen Dienststelle" durchaus nachvollziehen.

Umlauf

Funktioniert aber auch nur bei unvernetzten Personalchefs.
Meine Personalchefin ist jedenfalls sehr gut vernetzt.