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Neue Dienststelle verschweigen?
Thomber:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2024 11:18 ---Der einzige Weg wie man das "verheimlichen" kann ist eine "Raubernennung".
Also die neue Dienststelle macht mit dir einen Änderungsvertrag und dann bist du von einem Tag auf den anderen weg, ohne das die alte Dienststelle davon vorab erfahren müsste.
8)
--- End quote ---
Theoretisch....
In der Praxis wird der neue Dienstherr sich aber beim alten melden, um z.B. sich die Personalakte schicken zu lassen. Das kann man nicht verhindern und bei einer Abordnung sowieso nicht.
Verlässt man einen Dienstherrn, wird der nach einer gewissen Frist auch die Rentenversicherung informieren, damit die sich um die Nachversicherung kümmern kann. Und wer das dann stoppen möchte, muss beim alten Dienstherrn oder bei der DRV belegen, dass man einen neuen Dienstherrn hat. So oder so.... geheim bleibt der neue Dienstherr nicht wirklich.
TV-Ler:
--- Zitat von: Thomber am 30.01.2024 11:28 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2024 11:18 ---Der einzige Weg wie man das "verheimlichen" kann ist eine "Raubernennung".
Also die neue Dienststelle macht mit dir einen Änderungsvertrag und dann bist du von einem Tag auf den anderen weg, ohne das die alte Dienststelle davon vorab erfahren müsste.
8)
--- End quote ---
Theoretisch....
In der Praxis wird der neue Dienstherr sich aber beim alten melden, um z.B. sich die Personalakte schicken zu lassen. Das kann man nicht verhindern und bei einer Abordnung sowieso nicht.
Verlässt man einen Dienstherrn, wird der nach einer gewissen Frist auch die Rentenversicherung informieren, damit die sich um die Nachversicherung kümmern kann. Und wer das dann stoppen möchte, muss beim alten Dienstherrn oder bei der DRV belegen, dass man einen neuen Dienstherrn hat. So oder so.... geheim bleibt der neue Dienstherr nicht wirklich.
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Die "Raubernennung" steht ganz bewußt in Anführungszeichen, da es hier nicht um einen Beamten ging.
Deshalb: kein Dienstherr, keine Nachversicherung...
Thomber:
Tarifbeschäftige/r... Ja, das Wort Raubernennung hatte mich auf die falsch Spur gebracht.
Also dann: Kündigen und bei neuem Arbeitgeber einsteigen. Dann könnte man wohl den neuen AG vor dem alten AG verheimlichen.
Eine Abordnung hätte m.E. nach sowieso keinen Sinn, denn die erhoffte Versetzung zu einem neuen AG gibt es ja zumindest nach TV-L nicht.
Umlauf:
Klappt aber auch nur, wenn der neue AG nicht auf den Lebenslauf guckt und nicht nach einem Arbeitszeugnis des letztes AG. Das wird bei uns für die Stufenfestlegung sehr gerne genutzt. Wenn da ne große Lücke ist würde ich schon misstrauisch werden.
troubleshooting:
--- Zitat von: Umlauf am 30.01.2024 12:07 ---Klappt aber auch nur, wenn der neue AG nicht auf den Lebenslauf guckt und nicht nach einem Arbeitszeugnis des letztes AG.
--- End quote ---
Es geht der Erstellerin doch darum, dass der alte AG nicht erfährt, wer der neue wird. Insofern kann sie das Arbeitszeugnis dem neuen ja vorlegen.
Ist offensichtlich nicht nur hier im Land das Thema, dass die AG erst nichts tun, um einen Weggang zu verhindern und dann beleidigt sind oder Führungskräfte gern auch mal völlig ausfallend werden, wenn der Fall eintritt.
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