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Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
BalBund:
Wenn im Rahmen des Disziplinarverfahrens mit einer derartigen Strafe gerechnet werden müsste, dass mehr als eine Rüge dabei herauskommt kann der Beamte die spätere Wiedereinstellung vergessen. Man wird dann mit Hinweis auf die fehlende charakterliche Eignung eine erneute Begründung des Beamtenverhältnisses verweigern, so man nicht ohnehin schon aus Altersgründen raus wäre.
Summa summarum: Hängt man an seinem künftigen Leben und droht nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist der durchschnittliche beamtische Täter besser beraten, das - vielleicht unberechtigte - Maulaffenfeil der Kollegen zu ertragen.
SlawischerBaL:
--- Zitat von: BalBund am 30.01.2024 19:20 ---Wenn im Rahmen des Disziplinarverfahrens mit einer derartigen Strafe gerechnet werden müsste, dass mehr als eine Rüge dabei herauskommt kann der Beamte die spätere Wiedereinstellung vergessen. Man wird dann mit Hinweis auf die fehlende charakterliche Eignung eine erneute Begründung des Beamtenverhältnisses verweigern, so man nicht ohnehin schon aus Altersgründen raus wäre.
Summa summarum: Hängt man an seinem künftigen Leben und droht nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist der durchschnittliche beamtische Täter besser beraten, das - vielleicht unberechtigte - Maulaffenfeil der Kollegen zu ertragen.
--- End quote ---
Bin da grundsätzlich bei dir. Sollte man aber vorher selber das Dienstverhältnis beenden bevor der Dienstherr Info über den Strafbefehl / Gerichtsurteil erhält spart man sich den Walk of Shame weil die Staatsanwaltschaft hier keine MiStra mehr raussenden muss.
Und es sagt ja auch niemand dass man nach ein paar Jahren beim selben Dienstherren anheuern muss
Julianx1:
Also so ganz verstehe ich die Frage nicht. Nach meinen bisherigen Erfahrungen kannst du nur einen Antrag auf Entlassung stellen. Zudem bist du verpflichtet deine Dienststelle sofort zu informieren, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet wurde, Sprich, du als Beschuldigter in einer Strafsache bist. So müsste der Dienstherr eh schon wissen das was im Busch ist und der Flurfunk wird seinen Lauf nehmen. Je nach Schwere des Vorwurfs würde der Dienstherr auch sofort ein Ausübung des Dienstes untersagen. Nämlich dann wenn das Verhalten des Beamten Schaden am Ansehen der Behörde nehmen kann.
Selbst einen Antrag auf Entlassung würde ich als Dienstherr zunächst ablehnen. Hier würde ich zunächst mal abwarten was überhaupt für ein Strafmaß im Raum steht. Vielleicht kommt ja auch eine Entlassung kraft Gesetz in Frage, zB bei Freiheitsstrafe über 12 Monate. Zudem ist ein wichtiger Faktor noch die Aberkennung der Versorgungsbezüge. Nachher kommt der Beamte noch auf die Idee Ruhegeld zu beantragen.
Zusammenfassend würde ich als Dienstherr einen Antrag auf Entlassung ablehnen oder Aussetzung und warten, Als Beamter würde ich die Ermittlungen sofort melden. Und wenn zunächst Zweifel an der Schuld besteht, sowieso nicht.
Eine spätere Neuverbeamtung ohne Verletzung der Wahrheitspflicht schließe ich bei Vorstrafe aus.
Organisator:
--- Zitat von: Julianx1 am 31.01.2024 11:34 ---Selbst einen Antrag auf Entlassung würde ich als Dienstherr zunächst ablehnen.
--- End quote ---
Da grundsätzlich ein Anspruch auf Bewilligung eines solchen Antrags besteht, würde mich die Begründung für die Ablehnung interessieren.
Violol:
Du wirst deinen Beamtenstatus verlieren und nicht wenige Leute werden von deinen Missetaten erfahren - und das ist auch gut so.
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