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Antrag auf Entlassung bei drohender Disziplinarstrafem
clarion:
Und wie kommst Du darauf, dass man sich das Maul nicht zerreißt, wenn sich besagter Beamte so plötzlich entlassen lässt. Wenn man im ÖD war/ist und sich woanders bewirbt, wird häufig verlangt, dass man die Personalakte zur Einsicht frei gibt und die wird m.W. zehn Jahre aufbewahrt. Und gegen Mundpropaganda ist sowieso kein Kraut gewachsen.
Sonst bin ganz bei FearOfTheDuck und Tagelöhner
SlawischerBaL:
--- Zitat von: clarion am 29.01.2024 23:57 ---Und wie kommst Du darauf, dass man sich das Maul nicht zerreißt, wenn sich besagter Beamte so plötzlich entlassen lässt. Wenn man im ÖD war/ist und sich woanders bewirbt, wird häufig verlangt, dass man die Personalakte zur Einsicht frei gibt und die wird m.W. zehn Jahre aufbewahrt. Und gegen Mundpropaganda ist sowieso kein Kraut gewachsen.
Sonst bin ganz bei FearOfTheDuck und Tagelöhner
--- End quote ---
Weil ich oft genug mitbekommen habe dass ein Beamter sich hat entlassen lassen und niemand hat nach dem Grund gefragt. Was soll denn in der Personalakte drin stehen was den Arbeitgeber in der freien Wirtschaft interessiert? Wenn man sich vor einer Disziplinarmassnahme also noch bevor der Dienstherr davon Wind bekommt entlassen lässt, steht da ja auch nichts spannendes drin.
ElBarto:
Kann mir nicht helfen, aber irgendwie kommt mir bei "Beamter", "Dienststelle", "Strafverfahren" usw. die Polizei und der auf mysteriöse Weise abgegebene Schuss aus einer Dienstwaffe bei einem Fußballspiel in den Sinn.
Aber egal.
Wird der Beamte verurteilt ist hier mit dem Verlust des Beamtenstatus zu rechnen.
Vorher zu gehen wird das wohl kaum retten.
Später wieder in den ÖD zu gehen ist natürlich möglich, aber als Beamter vermutlich nicht.
Natürlich bin ich da kein Experte.
Schmitti:
--- Zitat von: SlawischerBaL am 29.01.2024 15:46 ---Natürlich würde man damit seine Pension etc. aufs Spiel setzen
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Die setzt man nicht aufs Spiel, die ist futsch. Natürlich mit der etwas leidlichen Gegenrechnung der Nachversicherung.
--- Zitat von: SlawischerBaL am 29.01.2024 15:46 ---Sollten sich die Vorwürfe bestätigen
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Sollte sich das komischerweise völlig überraschend bestätigen... ::)
Falls sich der Entlassungsantrag herumspricht, könnte das an der ein oder anderen Stelle den Eindruck verstärken, dass sich da jemand schon die Schuld eingesteht...
Hans1W:
Altersgeld gibt es auch noch zum Beispiel beim Bund, mehr als bei der Rentenversicherung, weniger wie bei der Pension.
Die Frage ist doch, wären das anrechnungsfähige Dienstzeiten bei der begründung des zweiten Beamtenverhältnis?
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