Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
MoinMoin:
Ja, wenn du kein Arbeitszimmer beim AG hast oder wenn du vom Homeoffice zu einem Kunden/einer externen Arbeitsstelle fährst, dann kann du für den Tag HO Pauschale und Fahrtkostenpauschale ansetzen.
Wenn du HO machst und dann ins Büro fährst nicht.
So habe ich es zumindest verstanden.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Grandia am 27.04.2024 08:39 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.
--- End quote ---
Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.
--- End quote ---
Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.
Grandia:
Das widerspricht exakt dem Arbeitsraum, wie er im Gebäudemanagement einer Schule angelegt werden darf. Damit ist die Sache doch klar. Mit deiner Definition eines Multispace und Clean Desk spart man sich rechtliche Auseinandersetzungen wegen einer Definition des Arbeitsraumes.
Nur mal so am Rande: Ein Multifunktionaler Raum in der eigenen Wohnung wird auch nicht als reiner Arbeitsraum anerkannt. Ich musste dafür das Schlagzeug und die Gitarren auslagern.
Reisinger850:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.04.2024 11:58 ---
--- Zitat von: Grandia am 27.04.2024 08:39 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.
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Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.
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Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.
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Neid kennt keine Grenzen, schon im ganzen Thread nicht
Umlauf:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.04.2024 11:58 ---
--- Zitat von: Grandia am 27.04.2024 08:39 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.
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Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.
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Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.
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Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.
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