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[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

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MoinMoin:

--- Zitat von: PushPull am 24.04.2024 12:37 ---
--- Zitat von: Umlauf am 24.04.2024 08:48 ---Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.
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Ist doch aber auch nachvollziehbar. Du hast in anderen Bereichen einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Lehrkraft habe ich einen Minitisch voller Kram (weil ich nur ein Mini-Fach zum Verstauen habe), im vollen Lehrerzimmer. Als Lehrkraft muss ich unterrichten (Schule) und am Schreibtisch arbeiten (zu Hause). Als AN oder Beamte(r) in der Behörde ist es im Rahmen der HO-Regelungen eine bloße Präferenz, wo ich arbeiten will.

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Wenn du als nicht Lehrer mit Büro beim AG jedoch eine Fahrt zu einer Außenstelle/Kunden vom HO aus machst, dann sind diese Fahrkosten + HO Pauschale (so habe ich es zumindest verstanden) wie beim Lehrer ansetzbar. 

InternetistNeuland:
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

LehrerBW:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

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Willst du ein Lehrerzimmer ernsthaft mit einem Arbeitszimmer vergleichen?😳

Grandia:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

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Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Bastel:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00 ---Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

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Dann dürfen Angestellte in solchen Arbeitsbereichen künftig auch beide Pauschalen angeben?

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