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[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
begde123:
--- Zitat von: Ernest am 04.04.2024 19:42 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 04.04.2024 18:32 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 30.01.2024 09:39 ---Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.
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Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?
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Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.
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Das sind Reisekosten mit der doppelten Kilometerpauschale - falls nicht in der Schule - und keine Pendlerpauschale. Genau wie der Einkauf von Büromaterial o.ä. Wir haben bspw. unseren Sport- und Bewegungstag an verschiedenen Locations.
begde123:
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
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Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.
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Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.
Floki:
--- Zitat von: begde123 am 09.04.2024 14:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
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Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.
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Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.
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Quatsch. Es wäre Steuerhinterziehung. Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.
begde123:
--- Zitat von: Floki am 09.04.2024 14:46 ---
--- Zitat von: begde123 am 09.04.2024 14:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
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... Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.
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Stimmt. Trotzdem kann er doch die Anzahl der Tage schätzen, wenn er es nicht dokumentiert. Wenn man die ganzen Zusatzfahrten nicht gesondert ausweist, sondern pauschal sagt 220 Tage kommt das schon hin mit Druckerpapier kaufen, Praktikumsbesuche, usw.
Floki:
Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.
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