Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

<< < (9/31) > >>

begde123:

--- Zitat von: Floki am 09.04.2024 15:03 ---Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.

--- End quote ---

Ok. Danke! War mir gar nicht so bewusst.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: begde123 am 09.04.2024 14:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

--- End quote ---
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

--- End quote ---

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.

--- End quote ---

Die Kommentare hier in diesem Forum reichen bereits aus um den Vorsatz zu bejahen. --> Steuerhinterziehung

Reisinger850:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

--- End quote ---
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

--- End quote ---

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:39 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21 ---
--- Zitat von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56 ---Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

--- End quote ---
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

--- End quote ---

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?

--- End quote ---

Es geht nicht darum, ob du doch auf dem Schulgelände aufhälst. Die Fahrt muss dienstlich veranlasst sein.

Reisinger850:
Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version