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[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?

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PushPull:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:48 ---Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.

--- End quote ---

Ich glaube nicht einmal, dass Du an das glaubst, was Du hierzu schreibst.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:48 ---Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.

--- End quote ---

Das wird dir dein Arbeitgeber ja dann per Bescheinigung bestätigen können.

Reisinger850:
Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:53 ---Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.

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Bei Lehrern werden 192 Tage ohne Nachweis anerkannt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:53 ---Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.

--- End quote ---
Dann freue ich mich darüber das du keine nennenswerte Krankentage die ganzen Jahre hattest, denn 220 plus 30 sind ja fast schon die Anzahl der jährlichen Arbeitstage.

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