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Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
2strong:
@ xap
Ist es Deiner Auffassung nach wirklich ein Problem, dass jemand mal in einem zweiten Referst gearbeitet haben muss? Andere Leute sind schließlich auch spezialisiert und sollen dennoch eine gewisse Verwendungsbreite aufweisen.
PolareuD:
--- Zitat von: 2strong am 03.02.2024 10:23 ---…aber es gibt auch Häuser, die im gehobenen Dienst A 11 bid A 13 bündeln und überhaupt gar keine Dienstposten in A 9 oder A 10 ausweisen. Der junge Beamte startet auf so einem Posten natürlich trotzdem in A 9, kann dann aber auf diesem Posten bis A 13 aufsteigen. Das einzige Hemnis sind dann faktisch die Stellenobergrenzen für A 12 (40%) und A 13 (30%). Für den mittleren und höheren Dienst gibt es ähnliche Obergrenzen.
--- End quote ---
Interessanter Sachverhalt. Kannte ich noch nicht. Um welche Behörden handelt es sich?
Im BAAINBw sind generell A9-A11 (gntD) gebündelt bzw. A10-A11 (gtD). Man hat versucht im gtD A10-A12 zu bündeln. Dies wurde aber meines Wissens vom BMF abgelehnt.
xap:
--- Zitat von: 2strong am 03.02.2024 10:25 ---@ xap
Ist es Deiner Auffassung nach wirklich ein Problem, dass jemand mal in einem zweiten Referst gearbeitet haben muss? Andere Leute sind schließlich auch spezialisiert und sollen dennoch eine gewisse Verwendungsbreite aufweisen.
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Ich halte das für ein Problem, obwohl ich es teilweise sogar befürworten würde. Immer die Freiwilligkeit vorausgesetzt. In der IT gibt es selten mehrere Referate in denen getauscht werden könnte. Und wenn es welche (wie bei uns) gibt, herrscht extremer Personalmangel. Die Führungskräfte können es sich gar nicht erlauben MA lange einzuarbeiten, da sonst sehr viel liegen bleiben würde. Wir reden hier teilweise von Einarbeitungszeiten von mehr als einem Jahr bis z. Bsp. Verständnis für komplexe IT-Infrastrukturen bzw. Entwicklungskenntnisse, die erst erlernt werden müssen, vorhanden sind. Das macht man nicht nebenbei. So könnte theoretisch auch zwischen Referaten mit IT Strategie / Enterprise Architektur, Entwicklung, Anwendungsbetreuung und IT Betrieb gewechselt werden. Aber es ist so, dass Informatiker sehr stark spezialisiert sind und sich ihr Wissen über Jahre aneignen. Und eben längst nicht in allen Häusern (ich würde eher denken in sehr wenigen) existieren solche OE Einheiten für einen möglichen Wechsel.
Für komplett sinnfrei hielte ich es ITler in Verwaltungsreferate wie die Z zu setzen (Personalverwaltung usw.), da kämen dann fachfremde Aufgaben zum akuten Personalmangel hinzu.
Nanum:
Hallo,
Danke das habe ich mir theoretisch auch schon gedacht in der Praxis aber bisher nie gesehen. Außer im Kanzleramt gab es mal 10-13 bzw. 11-13 ne Ausschreibung.
Horizont erweitert. Denke trotzdem das dies eher die Ausnahme oben sein wird.
Der Pöbel unten darf schön seine Zeit absitzen und das Gleichw wie A11 oder 12 machen für die Hälfte oder weniger.
AAA halt. ;D
2strong:
--- Zitat von: PolareuD am 03.02.2024 10:36 ---Interessanter Sachverhalt. Kannte ich noch nicht. Um welche Behörden handelt es sich?
Im BAAINBw sind generell A9-A11 (gntD) gebündelt bzw. A10-A11 (gtD). Man hat versucht im gtD A10-A12 zu bündeln. Dies wurde aber meines Wissens vom BMF abgelehnt.
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Weil Du selbst das BMF erwähnst: Im Geschäftsbereich des BMF verfährt beispielsweise die BaFin, das BZSt oder das ITZBund in der von mir beschriebenen Weise. Man kann das aber auch in anderen Geschäftsbereichen (BMWK mit der BNetzA oder BMI mit dem BAMF oder BSI) findet man das vielfach. Die Stellenobergrenzen kann man - wenn man an anderer Stelle Kompensation erbringt - auch fast immer irgendwie mit dem BMF im Rahmen einer Ausnahmeregelung verdealen.
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