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Kündigungsfristen im TV-L

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JK92:
Morgen liebe TV-Ler,

ich weiß leidiges Thema und oft behandelt, aber.. ::)

Was sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TV-L (unbefristet)?
Ich weiß § 34, TV-L (unbefristete Arbeitsverhältnisse)..
Aber die sind doch nur für die Arbeitgeberseite oder? :-\
Ich meine welcher neuer Arbeitgeber wartet 4 oder 5 Monate zum Quartalsende? Das ist doch totaler Unfug. Da ist die neue Stelle doch schon längst wieder weg, wenn man endlich aus dem TV-L ausscheidet.
Die 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende die gesetzlich vorgeschrieben ist, findet hier keine Beachtung?
Ist die einzige Möglichkeit ein Aufhebungs-/Auflösungs-vertrag?
Was passiert wenn ich eine Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende einreiche? Mehr als ablehnen kann ja erstmal nicht passieren oder?

Danke für eure Hilfe.

LG
JK92

MoinMoin:
Nein, die Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner gleich.
Ein AG, der dich will wartet auch 6 Monate.
Es ist totaler Unfug, dass man glaubt, dass man etwas anderes mit dem AG vereinbart hat.
Und nein, es ist keine totaler Unfug, wenn man gehen will, dann kündigt man, wenn man 1000% Sicherheit haben will dann kündigt man erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Nein, die 4 Wochen finden keine Beachtung, weil du mit deinem AG etwas anderes vereinbart hast.
Ja, ein Auflösungsvertrag ist immer die beste Lösung, egal bei welcher Kündigungsfrist, weil man damit es optimal gestallten kann.
Wenn du dich nicht die vereinbarte Kündigungsfrist einhältst, dann kann der AG das akzeptieren oder dagegen einschreiten und Klagen.
Wenn du trotzdem gehst, dann kann er einen Schadensersatzklage machen.
Letzteres dürfte aber kaum Aussicht auf erfolg haben, da du mutmasslich keinen Schaden hinderläßt.

JK92:
Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92

MoinMoin:

--- Zitat von: JK92 am 05.02.2024 09:11 ---Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92

--- End quote ---
Es ist doch schön, dass dann der Arbeitnehmer bei z.B. einer betriebsbedingten Kündigung bei langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen weg vom Fenster ist.
Und es ist doch das gute Recht des AGs, dass er gleiches Recht für sich fordert, dass wenn der AN gehen will, er nicht innerhalb von 4 Wochen den Wissenstransfer organisieren muss.

Und es ist doch schön, dass diese Fristen nur dann zum tragen kommen, wenn man sich nicht einigen kann.

Unfug sehe ich da nicht, sondern gleiches Recht für beide Seiten. Wenn man das als Unfug ansieht, dann kann man bei Vertragsabschluss entsprechend andere Regelungen treffen.

trulu:

--- Zitat von: JK92 am 05.02.2024 09:11 ---Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92

--- End quote ---

Tatsächlich sind Kündigungsfristen dieser Art auch Unfug. Verträge sind im TV-L dafür da, aufgelöst zu werden. Mein Rat: Wenn das mit dem Auflösungsvertrag nicht klappt, einfach zum Monatsende kündigen und unmissverständlich klarmachen, dass Du ab dem 01.X. nicht mehr erscheinen wirst, am besten mit Personalabteilung im cc. Über diesen Weg bin ich auch aus einem Vertrag herausgekommen. Es gibt Vorgesetzte, die es anders nicht begreifen...

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