Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfristen im TV-L
MoinMoin:
Nochmals:
Unfug ist es, wenn man sich darauf einlässt und sich nicht daran halten will.
Wie groß ist das Geschrei, wenn der AG das machen würde (oder in dem Fall wo du so eine Ansage machst einfach das Gehalt für den Monat erstmal nicht überweisen)!
Unfug ist es von einem AG, auf die Einhaltung ohne sachlichen Grund zu pochen und nicht einen Auflösungsvertrag zumachen (ich habe mehrfach es so einvernehmlich mit dem AG gemacht).
Wenn jemand daher kommt und mit Ansage seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach kommen will, dann hat andererseits natürlich der AG idR fast keine Handhabe dagegen.
Nur 2 Dinge hat er als Argument:
Man sieht sich zweimal....
und natürlich ein Zeugnis in dem man genau diese Unzuverlässigkeit/Vertragsbrüchigkeit dokumentiert kann.
Schadenersatz ist in 99,999% der Fälle nicht durchsetzbar.
trulu:
Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
cyrix42:
Du hast ein "lustiges" Verständnis von Vertragstreue. Mit dir würde ich jedenfalls keine Vereinbarung eingehen wollen, da ich mir nicht sicher sein kann, dass du auch nur einen Moment zögern würdest, diese zu brechen, wenn sie dir nicht mehr in deinem Sinne erscheint...
trulu:
Danke ich komme klar ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: trulu am 05.02.2024 14:36 ---Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.
Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
--- End quote ---
Korrekt,
lustig ist aber auch, das sich Leute offensichtlich ihre Arbeitsverträge nicht anschauen, bevor sie unterschreiben.
Und ja, AGs, die (ohne Not) keinen einvernehmlichen Auflösungsvertrag machen wollen, die gewinnen nichts mit einer solchen Haltung.
Und AN, die alles stehen und liegen lassen und einfach vertragsbrüchig werden und abhauen, können auch dort bleiben wo der Pfeffer wächst.
Und wer darauf vertraut, dass man sich nicht mehr die Schlussformeln von Zeugnisse anschaut, kann natürlich darauf verzichten, sich rechtskonform zu verhalten.
Deswegen, ich kann so ein Verhalten nachvollziehen, dass man als AN die "Notbremse" zieht, wenn der AG auf sein Recht pocht.
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