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Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
clarion:
Aber Freitags führt ein Feiertag zu fünf Mal mehr Plusstunden als der Feiertag montags zu Minusstunden.
Bei einer 4 Tagewoche wird der Urlaub entsprechend gekürzt auf 24 Tage.
Ich kann auch keine Ungerechtigkeit erkennen, wenn die Sollarbeitszeit auf 5 Tage verteilt wird. Denk dran, der Karfreitag ist immer freitags.
Buero 72:
So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!
Bei uns reicht nach mündlicher Vereinbarung eine E-Mail an die Leute von der Zeiterfassung (Cc. natürlich Chef setzen), dass die wöchentliche Arbeitszeit im Einvernehmen auf Mo bis Do gelegt wurde mit der Bitte, dies auch so einzupflegen.
Urlaubsansprüche werden dann natürlich angepasst auf die Wochentage.
IsabelW:
--- Zitat von: Buero 72 am 08.02.2024 09:42 ---So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!
--- End quote ---
Ist bei uns auch so.
Man kann nur eine begrenzte Anzahl an Gleitzeittagen pro Monat frei nehmen. Wenn bei jemandem, der grundsätzlich nur Mo-Do arbeitet auch der Freitag mit Sollzeit hinterlegt wäre, dann müsste jeder Freitag als Gleittag beantragt werden und dann bleiben gerade bei Teilzeit so gut wie keine Gleitzeittage mehr übrig, die man dann flexibel nehmen könnte. Schau mal in Eure Dienstvereinbarung zur Gleitzeit.
Ich würde mich daher freundlich an die Kollegen von der Zeiterfassung wenden mit der Frage wie das grundsätzlich behandelt wird und ggf. beim Personalrat nachfragen.
Umlauf:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 16:52 ---
--- Zitat von: Maggus am 06.02.2024 16:04 ---Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
--- End quote ---
Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.
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So wird es wohl im konkreten Fall gewesen sein.
Ich weiß ja nicht, wie die Zuständigkeiten im konkreten Fall geregelt sind. Aber bei uns hätte die Führungskraft ihre Kompetenzen überschritten. Sie hätte nur sagen können, es spricht nichts oder ein konkreter Grund für ein Arbeitszeitmodell. Alles weitere regelt die Stelle, die für alle arbeitsvertraglichen Sachen zuständig ist. Denn da hängte er einige mehr hinten dran.
Würde mich nicht wundern, wenn diese Führungskraft auch Tätigkeiten überträgt ohne das sie dazu berechtigt ist.
Aniöd:
Nach längerem Überlegen und nach Rücksprache mit Kollegen, die die gleiche Regelung haben, habe ich beschlossen nicht auf eine festgelegte 4-Tage-Woche zu bestehen.
Hat alles seine Vor- und Nachteile. Und in diesem Modell kann man die Vorteile gut nutzen ;).
Danke allen für ihren Input.
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