Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
MoinMoin:
--- Zitat von: Maggus am 06.02.2024 16:04 ---Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
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Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.
--- Zitat ---Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
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und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.
Maggus:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 16:52 ---
--- Zitat von: Maggus am 06.02.2024 16:04 ---Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
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und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.
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Ein Plus entsteht in diesem Fall aber nur, wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt, was natürlich ebenfalls nicht korrekt ist. Doch für jeden Freitag (außer wenn Feiertag) muss der TE einen Urlaubstag oder Gleittag einreichen, da ansonsten unbelegte Zeit und ggf. Konsequenzen drohen.
Durch die Verteilung der Sollzeit bekommt der TE 30 Tage Urlaub und nicht 24 Urlaubstage, wie bei einer korrekten 4-Tage-Vereinbarung. Doch die 6 Tage reichen nicht aus um alle Freitage abzudecken und wenn ggf. die Gleitzeitregelung auch nur eine bestimmte Anzahl an Gleittagen pro Jahr zulässt (Regelung nicht bekannt), ist die mündlich vereinbarte Regelung der Arbeitszeit mitunter erst gar nicht umsetzbar.
Ich finde es dennoch nicht nachvollziehbar die Sollzeiten entgegen der Vereinbarung zu hinterlegen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Beschäftigter dadurch ungerechtfertigt ein Plus oder ein Minus in der Zeiterfassung macht.
Natürlich bin ich voll bei Dir MoinMoin, Vertragsänderungen schriftlich zu vereinbaren und zwar mit dem bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers (i.d.R. Personalabteilung).
SchrödingersKatze:
Ist dein Urlaubsanspruch auch entsprechend auf 4 Tage runtergerechnet oder hast du den vollen Anspruch? Bei der Verteilung auf 4 Tage wäre er entsprechend runterzukürzen, da du ja für den Freitag keinen Tag einzubringen hast.
SchrödingersKatze:
Entschuldige, gerade nochmal gelesen, dass der Anspruch entsprechend gekürzt wurde. Da wäre für mich die Sache klar.
Aniöd:
Aktuell habe ich den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, da ja 5-Tage-Woche. Beim alten Arbeitgeber Arbeitszeit verteilt (und im System hinterlegt) auf vier Tage hatte ich 24 Tage.
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