Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Aniöd:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 12:56 ---
--- Zitat von: Aniöd am 06.02.2024 11:22 ---Vielen Dank, MoinMoin für deine Antwort.
In meinen Augen überwiegen die Nachteile, insbesondere dann, wenn man nicht die ganze Woche krank ist. Man wird ja fast schon gezwungen, die ganze Woche krank zu sein, damit man keine Minusstunden bekommt …
--- End quote ---
Hä?
Das ist doch nur eine Frage der Statistik und keine der Ungerechtigkeit.
Wenn du häufiger Freitags krank bist und freitags 0 Stunden Sollzeit hast, würdest du jammern, dass du keine plus stunden bekommst für deine Krankheit.
Und am K Freitag jammern, dass andere 1/5 weniger in der Woche arbeiten müssen und du zu 100% in der Woche deine Leistung bringen muss.
Bei meinem bisherigen Arbeitgeber hatte ich vier Tage und warum sollte ich jammern, dass ich bei Krankheit den Freitag nicht bezahlt bekommen hätte, ist für mich wie der Samstag und der Sonntag kein Arbeitstag gewesen.
--- Zitat ---Auch überwiegen in meinem Bundesland die Feiertage an Mon- bis Donnerstagen, das gleichen die Feiertage freitags nicht aus. Habe am 2.01. schon mal mit einem Minus angefangen.
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Hä?? Wieso hast du am 2.01 mit minus angefangen, wenn der 1.1. ein Feiertag war?
Und Neujahr liegt immer auf Mo-Do und nie auf Freitag?
Nochmals, meine Arbeitszeit verteilt sich und das ist unstrittig auf Mo-Do. Der 1.01. war ein Montag. Also betrug die restliche Arbeitszeit in dieser Woche (Die-Fr, weil ja offiziell 5-Tage-Woche) 21,88 Stunden. Ich arbeite aber nur Mo-Do bzw. in dieser Woche Die bis Do jeweils 6,8, also 3*6,8, somit also 20,4 Stunden. Freitag ist frei. Somit eine Differenz von 1,48 Stunden.
Bitte jetzt nicht schreiben, dass ich an den anderen Tagen dafür mehr arbeiten soll. Das kann es ja wohl nicht sein.
Also mein Vorschlag wäre: jedes jahr sich ausrechen welcher Wochentag am häufigsten auf einem Feiertag liegt, Montag ist da ein guter Kandidat. und sich wünschen, dass man an dem Tag 10h arbeitet.
Wow, was für ein zielführender Vorschlag.
--- Zitat ---Passt §8 zu mir, da ich ja neu angefangen habe? Unstrittig ist ja, dass ich von Mo bis Do arbeite, es geht lediglich um die offizielle Verteilung auf vier anstatt fünf Tagen. Ich möchte ja nichts geschenkt haben, deswegen frage ich mich, wo könnte das Problem der PA liegen, dass sie es nicht machen möchte.
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Das eine ist sicherlich, dass es "schwerer im System einzupflegen ist und das es Menschen gibt, die Feiertags Rosinen Hopping machen wollen und es "gerechter" und leichter zu rechnen ist, wenn die Zeiten gleichverteilt sind.
Ist aber irrelevant, weil kein Argument, welches vor Gericht bestand hätte.
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Also in der heutigen Zeit ist es absolut kein Problem verschiedene Zeitmodelle in eine Abrechnung einzupflegen. In einem kleinen Unternehmen habe ich eine Zeiterfassung eingeführt und entsprechende Modelle angelegt. Mein letzter Arbeitgeber (auch ÖD) hatte geschätzt 30 verschiedene Zeitmodelle.
Ich frage mich, wie es die Industrie mit der 4-Tage-Woche handhaben wird, ebenfalls Verteilung auf fünf Tage?!?
Leider schlecht zitiert. Weitere Antworten im Text
Aniöd:
--- Zitat von: ProfTii am 06.02.2024 13:20 ---Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast :o
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Meine Freundin hat gefragt, ob ich jeden Freitag einen Gleitzeit-Tag beantrage. Bisher nicht, denn die Absprache ist ja klar, Arbeitszeit nur von Mo-Do. vielleicht auch eine Option, dies künftig zu tun ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: Aniöd am 06.02.2024 13:29 ---Also in der heutigen Zeit ist es absolut kein Problem verschiedene Zeitmodelle in eine Abrechnung einzupflegen.
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Richtig und du hast ein Anrecht darauf, deine Zeit so zu verteilen wie du es für notwendig erachtest.
Ob das jemand als gerecht oder ungerecht empfindet ist irrelevant.
Objekt gerecht ist eine Gleichverteilung, weil - wie gesagt - der VZ und der TZ dann gleich behandelt wird.
ProfTii:
--- Zitat von: Aniöd am 06.02.2024 13:31 ---
--- Zitat von: ProfTii am 06.02.2024 13:20 ---[...]
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Meine Freundin hat gefragt, ob ich jeden Freitag einen Gleitzeit-Tag beantrage. Bisher nicht, denn die Absprache ist ja klar, Arbeitszeit nur von Mo-Do. vielleicht auch eine Option, dies künftig zu tun ;)
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Dir "nützt" es ja nichts - im Gegenteil wäre es auf die Dauer ja sogar ein Kündigungsgrund, wenn du es eig beantragen müsstest aber es bisher nicht getan hättest
Maggus:
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
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