Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
Aniöd:
--- Zitat von: tina92 am 06.02.2024 12:48 ---Äußerst ungerecht ist es, wenn Mitarbeiter mit gleicher Vertragsstundenzahl unterschiedliche Sollzeiten haben.
Du beschwerst Dich, weil du effektiv weniger arbeitest als in einer 5Tagewoche?
Für Freitag bekommst Du doch auch eine Gutschrift wenn ein Feiertag darauf fällt, oder?
--- End quote ---
Verstehe dich nicht ganz, was du mit deinem ersten Satz meinst. Ich arbeite wie geschrieben 27,3 Stunden verteilt auf Mo-Do, egal ob die Arbeitszeit auf vier oder fünf Tage laut Zeiterfassung verteilt ist.
Natürlich bekomme ich einen Freitag als Feiertag gutgeschrieben, nur gibt es halt deutlich weniger Feiertage an Freitagen als an Mo-Do. Hier bleibt ebenfalls ein Minus übers Jahr gesehen (zumindest 2024).
Rheini:
Um für die Krankheit am Freitag die derzeitigen Sollstunden angerechnet zu bekommen, muss man sich für den Freitag krank melden.
Bis das mit Mo-Do oder Mo-Fr geklärt ist, würde ich mich bei Krankheit, für den Freitag krank melden und auf die Zeit Gutschrift bestehen.
Würde mich auf das Telefonat mit meinem Vorgesetzten freuen an dem ich ihm am 1. Krankheitstag an einem Freitag mitteile, dass ich krank bin ;D.
P. S. Bitte dabei die Regelungen bzgl. der Vorlage eines Attestes oder ähnliches beachten.
ProfTii:
Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast :o
MoinMoin:
--- Zitat von: Aniöd am 06.02.2024 13:08 ---
--- Zitat von: tina92 am 06.02.2024 12:48 ---Äußerst ungerecht ist es, wenn Mitarbeiter mit gleicher Vertragsstundenzahl unterschiedliche Sollzeiten haben.
Du beschwerst Dich, weil du effektiv weniger arbeitest als in einer 5Tagewoche?
Für Freitag bekommst Du doch auch eine Gutschrift wenn ein Feiertag darauf fällt, oder?
--- End quote ---
Verstehe dich nicht ganz, was du mit deinem ersten Satz meinst. Ich arbeite wie geschrieben 27,3 Stunden verteilt auf Mo-Do, egal ob die Arbeitszeit auf vier oder fünf Tage laut Zeiterfassung verteilt ist.
Natürlich bekomme ich einen Freitag als Feiertag gutgeschrieben, nur gibt es halt deutlich weniger Feiertage an Freitagen als an Mo-Do. Hier bleibt ebenfalls ein Minus übers Jahr gesehen (zumindest 2024).
--- End quote ---
und gäbe es "ungerechtes" plus wenn man Montags 10h und Donnerstags 10 h macht, weil da deiner aussage nach die meisten Feiertage sind.
Und wenn man dann häufiger Montags krank ist und und und
Fakt ist: die Gleichverteilung ist am gerechtesten, weil sie einem nicht besser oder schlechter stellt was freiehe Stunden durch Feiertage angeht als den VZ, der nicht seine Sollarbeitszeit nach Feiertagen optimiert eintragen lassen kann.
Aber das ist irrelevant, weil das TzBfG fordert, dass der Ag sich nach den bedarf des AN richten muss und nicht was gerecht ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: ProfTii am 06.02.2024 13:20 ---Es stellt sich doch sogar die Frage, ob nicht jeden Freitag ein unentschuldigtes fernbleiben der Arbeit vorliegt, wenn du Freitags ja grundsätzlich Sollstunden zu leisten hast :o
--- End quote ---
Das kommt doch auf die DV an
Bei uns wäre es erlaubt, müsste aber für jeden Freitag beantragt werden.
Das würde man einmal für das Jahr machen und der VG gibt sein grünes Licht und gut ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version