Autor Thema: Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig  (Read 3096 times)

Fragensteller123

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Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« am: 06.02.2024 10:47 »
Hallo,

folgende Situation: Ich hab mich auf eine TV-L E11 Stelle beworben und wurde angenommen. Eingestellt wurde ich jedoch in TV-L 9b Stufe 2. Ich mache derzeit eine Fortbildung, welche angeblich Voraussetzung für diese Stelle sei, die Fortbildung schließe ich dieses Jahr ab. Daraufhin sollte ich in die TV-L E10 und anschließend wohl in die TV-L E11 hochgestuft werden. Meine Tätigkeit ist seit Anfang an die gleiche.

Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung o. Ä. stellen?

Da ich nicht von Anfang an in der E11, Stufe 2 angefangen habe, geht mir so einiges an bares Geld verloren. Zumal ich bis zur Endstufe 6 ca. 14 Jahre benötigen würde und nun durch die anfängliche niedrigere Eingruppierung deutlich deutlich länger..

Kann sowas richtig sein? :-\ Gibt es einen Antrag auf Stufenverkürzung o. Ä.?

Für Aufklärung, Tipps und konstruktiver Hilfe bin ich sehr dankbar!! :)

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #1 am: 06.02.2024 11:06 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Insoweit bist du immer richtig eingruppiert und es kann keinen Antrag auf Höhergruppierung geben.

Was du machen kannst, ist deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du

- entweder nach E11 bewertete Tätigkeiten übertragen bekommen möchtest oder
- der Meinung bist, bereits Tätigkeiten nach E11 auszuführen und daher dein entsprechendes Entgelt einforderst.

Ich würde allerdings erstmal deinen AG fragen, wie er denn zu der beschriebenen Regelung kommt.

McOldie

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #2 am: 06.02.2024 11:49 »
Handelt es sich hier um eine Stelle im IT-Bereich?

Albeles

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #3 am: 06.02.2024 12:07 »
Wird man nicht bei fehlender Voraussetzung eine EG tiefer eingruppiert, also in dem Fall in die EG10?

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #4 am: 06.02.2024 12:20 »
Ja, sofern überhaupt eine Voraussetzung vorliegt.

Wenn sich die Tätigkeit wie beschrieben in keiner Weise ändert, ist der Vortrag des AG einfach Quatsch mit Soße!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #5 am: 06.02.2024 13:05 »
Ja, sofern überhaupt eine Voraussetzung vorliegt.

Wenn sich die Tätigkeit wie beschrieben in keiner Weise ändert, ist der Vortrag des AG einfach Quatsch mit Soße!
Oder unwissendes BeamtenPersonalerKalkriesel.


Frage: Warum Stufe 2, vorher nur 1 Jahr beruflich tätig?

Fragensteller123

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #6 am: 06.02.2024 13:39 »
Stufe 2, da ich zuvor zwei Jahre Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst) gesammelt hatte. Ich möchte es gern umgehen, nach Abschluss der Fortbildung in die E10 Stufe 2 zu kommen um dann erst nochmal evtl. ein Jahr zu warten um in die E11 Stufe 2 zu kommen. So hätte ich bereits 5-6 Jahre gebraucht um in die E11 Stufe 2 zu kommen, obwohl man direkt in die E11 hätte eingestuft werden können.. (wäre ja sonst bereits mindestens E11 und Stufe 4)

Frage mich das nun, um nicht noch mehr Jahre zu verlieren und ob ich eventuell die Möglichkeit hätte, mich anders eingruppieren zu lassen, es aber aufgrund von mangelnder Erfahrung (im öffentlichen Dienst; TV-L) nicht weiß.. Oder zumindest eine geschicktere Methode zur Höhergruppierung nutzen könnte?

Bin seit dem 01.01.2023 im öffentlichen Dienst. Keine IT-Stelle. Tätigkeit ist und bleibt die gleiche ohne Veränderungen bei Höhergruppierung.

Kennt einer sich im Tarifvertrag genauer aus? Genaue Absätze die ich evtl. nachlesen sollte?

Danke schon mal für die Antworten :)

Alien1973

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #7 am: 06.02.2024 13:56 »
Mal eine ernst gemeinte Frage:

Man bewirbt sich auf eine E11 Stelle und wird dann in 9b eingestellt? Warum lässt man das mit sich machen?

Du hast doch einen Arbeitsvertrag in dem deine Gruppe und Stufe festgehalten sind. Warum hast du sowas dann unterschrieben? Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dann hast du dich über den Tisch ziehen lassen, nix anderes. 

Ich habe mir VOR meiner Kündigung vom alten Job schriftlich meine Gruppe und meine Stufe bestätigen lassen, denn in Vorstellungsgesprächen wird da nicht immer korrekt mit dem Thema Gehalt umgegangen. Auch nach dem Gespräch im Personalausschuss habe ich noch nicht gekündigt, ohne ein schriftliche Zusage niemals.

Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o

Fragensteller123

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #8 am: 06.02.2024 14:06 »
Mal eine ernst gemeinte Frage:

Man bewirbt sich auf eine E11 Stelle und wird dann in 9b eingestellt? Warum lässt man das mit sich machen?

Du hast doch einen Arbeitsvertrag in dem deine Gruppe und Stufe festgehalten sind. Warum hast du sowas dann unterschrieben? Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dann hast du dich über den Tisch ziehen lassen, nix anderes. 

Ich habe mir VOR meiner Kündigung vom alten Job schriftlich meine Gruppe und meine Stufe bestätigen lassen, denn in Vorstellungsgesprächen wird da nicht immer korrekt mit dem Thema Gehalt umgegangen. Auch nach dem Gespräch im Personalausschuss habe ich noch nicht gekündigt, ohne ein schriftliche Zusage niemals.

Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o

Für mich hörte es sich das anfangs plausibel an, dass ich erstmal die Fortbildung abschließe und dann hochgestuft werde. Hatte zuvor auch keine Erfahrung mit dem öffentlichen Dienst. Jetzt ist es für mich fraglich, da ich in der ganzen Zeit die gleiche Tätigkeit ausführe, jedoch dabei weniger verdiene..

Es kommt mir so vor, als würden man versuchen das Gehalt über lange Zeit niedrig zu halten.. Was für ein Sinn steckt dahinter?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #9 am: 06.02.2024 14:07 »
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #10 am: 06.02.2024 14:09 »
Stufe 2, da ich zuvor zwei Jahre Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst) gesammelt hatte. Ich möchte es gern umgehen, nach Abschluss der Fortbildung in die E10 Stufe 2 zu kommen um dann erst nochmal evtl. ein Jahr zu warten um in die E11 Stufe 2 zu kommen. So hätte ich bereits 5-6 Jahre gebraucht um in die E11 Stufe 2 zu kommen, obwohl man direkt in die E11 hätte eingestuft werden können.. (wäre ja sonst bereits mindestens E11 und Stufe 4)

Frage mich das nun, um nicht noch mehr Jahre zu verlieren und ob ich eventuell die Möglichkeit hätte, mich anders eingruppieren zu lassen, es aber aufgrund von mangelnder Erfahrung (im öffentlichen Dienst; TV-L) nicht weiß.. Oder zumindest eine geschicktere Methode zur Höhergruppierung nutzen könnte?

Bin seit dem 01.01.2023 im öffentlichen Dienst. Keine IT-Stelle. Tätigkeit ist und bleibt die gleiche ohne Veränderungen bei Höhergruppierung.

Kennt einer sich im Tarifvertrag genauer aus? Genaue Absätze die ich evtl. nachlesen sollte?

Danke schon mal für die Antworten :)
Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, wenn die also meinen es ist 9b (warum auch immer) und meinen nur durch eine Fortbildung wird es zu einer 10 und dann aufgrund von handauflegen einen 11, dann kannst du das nicht im TV nachlesen, weil es dort soetwas idR nicht gibt.

Fragensteller123

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #11 am: 06.02.2024 14:14 »
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.


Albeles

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #12 am: 06.02.2024 14:23 »
Du fragst was ein Sinn dahinter steckt, das Gehalt niedrig zu halten?  ;D ;D ;D ;D

Der war gut!

Ich würde in der Personalabteilung tatsächlich mal die Rechtsgrundlage erfragen, weshalb Du nicht in E11/2 eingruppiert bist. Und sollte da nichts kommen, fragen warum nicht E10/2 da ja nur eine Voraussetzung fehlt und das doch dann mit einer EG niedriger einzugruppieren ist.

Wenn Du schonmal da bist, kannst Du dir auch eine Tätigkeitsbeschreibung und die Dir übertragenen Aufgaben bestätigen / aushändigen lassen.
Und für Dich persönlich, würde ich schonmal ein Tätigkeitsnachweis führen, falls das ganze später vom Arbeitsgericht geklärt werden muss, kannst Du nachweisen was Du bisher wann und in welchem Umfang gearbeitet hast.

Hast Du denn schon den Arbeitsvertrag zur Stelle unterschrieben? Dann ist recht Essig mit verhandeln!
War das eine Frage das Du der Stelle offensichtich abgesagt hast?  8)

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #13 am: 06.02.2024 14:38 »
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.

Der Spielraum zum Verhandeln ist mit Abschluss des Arbeitsvertrag beendet. Bis dahin kann der Arbeitgeber aus seiner Sicht nützliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigen bzw. kann man ihn überzeugen, das doch zu tun.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #14 am: 06.02.2024 15:27 »
Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3....  :o
Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
förderliche Zeiten nach §16.2 oder als Zulage nach §16.5 kann man mehr tariflich geben und ansonsten halt übertariflich. ;D