...es ist richtig, dass ein erfolgreiches Konkurrentenstreitverfahren letztendlich "nur" dazu führt, dass das Auswahlverfahren neu gestartet wird...was aber dann auch dazu führt, dass es der AG dann richtig machen muss und dies auch künftig..
...ich habe seinerzeit als freigestellter PR geklagt, weil die zugrunde gelegten Spitzenbeurteilungen wegen fehlender Aktualität nicht mehr vergleichbar waren (meine war 10 Jahre alt)...da ich als freigestellter PR nicht mehr beurteilt werden konnte und der AG es versäumt hatte, meine Leistungen fortzuschreiben bzw. eine Vergleichsgruppe zu bilden, konnte das Auswahlverfahren auch nicht neu durchgeführt werden...das gesamte Auswahlverfahren war damit (nach 2 Gerichtsinstanzen) blockiert und der AG saß in der Zwickmühle...
...da ich die ursprünglich ausgeschriebene Tätigkeit sowieso nicht wollte (sondern nur die A13-Stelle), hat der AG eben eine A13-Stelle für mich aus dem Hut gezaubert, die ich dann bei gleichzeitiger Rücknahme meiner Bewerbung und unter Beibehaltiung meiner Freistellung angenommen habe...
...letztendlich war das ein aussergerichtlicher Kuhhandel mit 3 Vorteilen...ich bekam meine A13, der AG konnte die ursprünglichge Stelle mit der Wunschkandidatin besetzen und künftige Auswahlverfahren liefen rechtmäßig...