Autor Thema: Erfahrungen, Dienstherr verklagen  (Read 3825 times)

Lisa4321

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Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« am: 07.02.2024 14:27 »
Hallo,
ich habe meinen Dienstherr verklagt. Bzw. erstmal einen Anwalt eingeschaltet. Es geht um ein Stellenbesetzungsverfahren, was absolut unfair und nicht rechtens gelaufen ist.
Ich habe nun Angst, dass ich mir damit selbst ins Bein schieße und nie wieder - auch bei keinem anderen Dienstherren - Fuß fassen kann. Hat jemand Erfahrungen gemacht und vielleicht selbst mal geklagt?

Herbert Meyer

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #1 am: 07.02.2024 14:38 »
Worauf soll diese Angst gründen? Es existiert kein öffentliches Verzeichnis, in welchem Beamte gelistet sind, die schon mal mit ihrem Dienstherren den Klageweg beschritten haben. Und die Weitergabe solcher Informationen von Dienstherren zu Dienstherren ist durch den Datenschutz i. V. m. weiteren Gesetzen unterbunden.

Faunus

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #2 am: 07.02.2024 15:52 »
Hat Dein Anwalt Dich eine Vollmacht untetrschreiben lassen?
Hat er irgendwelche "Nachweise" verlangt?
usw.
Üblich: ein Anwalt wird im Normalfall nicht gleich zum Gericht laufen, sondern erst einmal ein anwaltliches Schreiben bezüglich der geschilderten Situation mit ein paar mehr oder weniger passenden Paragraphen dekoriert an Deinen Arbeitgeber schicken.

Dann wartet man die Fristsetzung ab.....

Weiter bin ich in den beiden Fällen in meinem Arbeitsleben nicht gekomme, da sofort 6 Monate rückwirkend zu meiner Zufriedneheit alles erledigt wurde.

Die Vorgänge, die durch die anwaltlichen Schreiben in Gang gesetzt wurden, sind in meiner Personalakte. Die beiden anwaltlichen Schreiben sowie meine "Einschreiben" zu diesen und zwei anderen Sachverhalten in den letzten 30 Jahren sind vor der Weitergabe zum nächsten Arbeitgebervertreter immer entfernt worden. Zumindest habe ich diese nie  bei verschiedenen Einsichten in meine Akte vorgefunden. Auch wurden meine VO immer von mir über meinen nächsten Schritt informiert - vor allem wenn ich "extern" gegangen bin.


Lisa4321

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #3 am: 07.02.2024 15:58 »
Ich habe eine Vollmacht unterschrieben und es ist zum Verwaltungsgericht gegangen, weil das Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden musste. Bei uns auf der Arbeit ist es wirklich komisch.... Keiner redet mit mir... Mit Datenschutz haben die es auch nicht so.
Ich bewerbe mich schon woanders, aber habe eben Angst, dass ich es mir selbst versaue. Aber was da gemacht wird, ist wirklich nicht fair und ich bin die Leidtragende. :(

Faunus

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #4 am: 07.02.2024 16:09 »
Der Vorgang klingt nach "Beamtenrecht" und da bin ich als Angestellter im ÖD außen vor.
Die Zukunft wirst Du Dir damit aber nicht versauen.

Hast Du Anhaltspunkte wegen der komischen Stimmung unter den Kollegen. Dann würde ich mir den VO, der darüber informiert ist, vorknöpfen. Das ist nicht jedem gegeben. Wenn Du dort Schwierigkeiten hast, .... nur Du kannst entscheiden, ob es Sinn macht, das Gespräch zu suchen, auszusitzen oder die Zelte abzubrechen.

Herbert Meyer

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #5 am: 07.02.2024 16:25 »
Ich habe eine Vollmacht unterschrieben und es ist zum Verwaltungsgericht gegangen, weil das Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden musste. Bei uns auf der Arbeit ist es wirklich komisch.... Keiner redet mit mir... Mit Datenschutz haben die es auch nicht so.
Ich bewerbe mich schon woanders, aber habe eben Angst, dass ich es mir selbst versaue. Aber was da gemacht wird, ist wirklich nicht fair und ich bin die Leidtragende. :(

Bei solchen Vermutungen kann eine anonyme Eingabe bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemacht werden. Die Adresse steht im Impressum des Internetauftritts deines Dienstherren. Meiner Erfahrung nach gehen die Aufsichtsbehörden solchen Eingaben sehr gewissenhaft nach und geben da erfolgreich Nachhilfe in der Rechtsanwendung, notfalls mit Sanktionsdrohungen.

clarion

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #6 am: 07.02.2024 18:43 »
Wobei die Begründung schon ein weniger besser sein muss, als keiner redet mit mir.

Max

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #7 am: 07.02.2024 21:35 »
Ich kenne bei uns keinen einzigen Fall wo eine Konkurentenklage dazu führte, dass der Kläger tatsächlich die zu besetzende Stelle bekam.
Wenn ein interner Bewerber geklagt hat, kam auch früher oder später heraus, wer der Kläger war. Die Personalabteilung muss hier gar nicht tratschen, denn ein paar Leute können sich das meist doch zusammenreimen und der Flurfunk tut sein übriges.
Eine Auswahlverfahren bei einem anderen Dienstherren sollte hiervon jedoch nicht beeinflusst werden.

clarion

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #8 am: 07.02.2024 22:31 »
Dass aber mächtig Sand im Getriebe mit z.T. langen Nicht-Besetzungen einhergingen habe ich schon erlebt. Besonders bitter, dass in einem Fall die Beförderung für den ausgewählten Bewerber nicht pensionswirksam wurde, weswegen er später nachdem die Klägerin die Konkurrentenklage verloren hatte, die Stelle gar nicht mehr angetreten hat. Auch aktuell läuft wieder eine Konkurrentenklage und die Fachverwaltung im ganzen Bundesland weiß über die handelnden Personen Bescheid.

Das bestmögliche, was man als Kläger erreichen kann, ist das das Bewerbungsverfahren von Grund auf neu gestartet werden muss. Dass die begehrte Stelle aber durch eine Konkurrentenklage erreicht wurde, habe ich auch noch nie gehört.

ElBarto

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #9 am: 08.02.2024 06:59 »
Ich habe eine Vollmacht unterschrieben und es ist zum Verwaltungsgericht gegangen, weil das Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden musste. Bei uns auf der Arbeit ist es wirklich komisch.... Keiner redet mit mir... Mit Datenschutz haben die es auch nicht so.
Ich bewerbe mich schon woanders, aber habe eben Angst, dass ich es mir selbst versaue. Aber was da gemacht wird, ist wirklich nicht fair und ich bin die Leidtragende. :(


Früher konnte man davon ausgehen, dass wenn am einen Ende der Stadt ein Angestellter gehustet hat, es die Personaler aller größeren Unternehmungen wussten.

Durch Datenschutzvorschriften usw. ist das inzwischen offiziell untersagt.
Im Fall der Fälle wäre eine Erkundigung des potentiellen, neuen Personalchefs beim alten Personalchef aber schwer nachzuweisen.

Es ist aber auf jeden Fall richtig sein Recht zu vertreten. Und heutzutage kennt nicht mehr jeder jeden oder mag jeder jeden. Alos bleib ruhig auf Kurs und mach Dir keinen Kopf.

Britta2

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #10 am: 08.02.2024 08:32 »

Früher konnte man davon ausgehen, dass wenn am einen Ende der Stadt ein Angestellter gehustet hat, es die Personaler aller größeren Unternehmungen wussten.

Das ist immer noch so. Plus Sekretariate, plus befreundete MA anderer Abteilungen, plus teils gar die Hausmeister (weil gemeinsame Mittagpausen, Kuchenpausen am Nachmittag ...) - aber ohne NACHWEIS der Abläufe keine Chanse ... und keiner ist öffentlicher Nestbeschmutzer (denn dann würde er/sie sofort aus dem "internen Kreis" rausfallen ...)

Buero 72

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #11 am: 08.02.2024 09:37 »
Das bestmögliche, was man als Kläger erreichen kann, ist das das Bewerbungsverfahren von Grund auf neu gestartet werden muss. Dass die begehrte Stelle aber durch eine Konkurrentenklage erreicht wurde, habe ich auch noch nie gehört.

Doch, mein Kollege (angestellt) hat sich "eingeklagt", es hat auf dem weiteren Karriereweg auch nicht geschadet, allerdings ist er nicht in dieser Dienststelle geblieben. Der AG hat daraus gelernt und seine Besetzungsverfahren angepasst, was ich wirklich gut finde. Seitdem musste meines Wissens (!) niemand mehr klagen.

Schokobon

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #12 am: 08.02.2024 21:03 »
Hört sich so an als könnte dich dein Dienstherr sowie seine Belegschaft nicht besonders gut leiden.

clarion

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #13 am: 08.02.2024 21:28 »
Hallo Buero72, hat sich dieser Jemand aus der Befristung heraus einen unbefristeten Vertrag eingelegt, oder hat er tatsächlich eine Stelle erklagt, für die jemand anderes ausgesucht war?

Leute, die erfolgreich gegen Befristungen vorgegangen sind, kenne ich einige und denen hat man es auch nicht krumm genommen. Das war teilweise sittenwidrig und heute undenkbar wie man noch vor 15 Jahren die Leute mit Kettenbefristungen oder gar Werkvertrag über Wasser gehalten hat.

Echte Konkurrentenverfahren siehe oben.

was_guckst_du

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Antw:Erfahrungen, Dienstherr verklagen
« Antwort #14 am: 11.02.2024 13:05 »
...es ist richtig, dass ein erfolgreiches Konkurrentenstreitverfahren letztendlich "nur" dazu führt, dass das Auswahlverfahren neu gestartet wird...was aber dann auch dazu führt, dass es der AG dann richtig machen muss und dies auch künftig..

...ich habe seinerzeit als freigestellter PR geklagt, weil die zugrunde gelegten Spitzenbeurteilungen wegen fehlender Aktualität nicht mehr vergleichbar waren (meine war 10 Jahre alt)...da ich als freigestellter PR nicht mehr beurteilt werden konnte und der AG es versäumt hatte, meine Leistungen fortzuschreiben bzw. eine Vergleichsgruppe zu bilden, konnte das Auswahlverfahren auch nicht neu durchgeführt werden...das gesamte Auswahlverfahren war damit (nach 2 Gerichtsinstanzen) blockiert und der AG saß in der Zwickmühle...

...da ich die ursprünglich ausgeschriebene Tätigkeit sowieso nicht wollte (sondern nur die A13-Stelle), hat der AG eben eine A13-Stelle für mich aus dem Hut gezaubert, die ich dann bei gleichzeitiger Rücknahme meiner Bewerbung  und unter Beibehaltiung meiner Freistellung angenommen habe...

...letztendlich war das ein aussergerichtlicher Kuhhandel mit 3 Vorteilen...ich bekam meine A13, der AG konnte die ursprünglichge Stelle mit der Wunschkandidatin besetzen und künftige Auswahlverfahren liefen rechtmäßig...
Gruß aus "Tief im Westen"

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