Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Erfahrungen, Dienstherr verklagen
Britta2:
--- Zitat von: ElBarto am 08.02.2024 06:59 ---
Früher konnte man davon ausgehen, dass wenn am einen Ende der Stadt ein Angestellter gehustet hat, es die Personaler aller größeren Unternehmungen wussten.
--- End quote ---
Das ist immer noch so. Plus Sekretariate, plus befreundete MA anderer Abteilungen, plus teils gar die Hausmeister (weil gemeinsame Mittagpausen, Kuchenpausen am Nachmittag ...) - aber ohne NACHWEIS der Abläufe keine Chanse ... und keiner ist öffentlicher Nestbeschmutzer (denn dann würde er/sie sofort aus dem "internen Kreis" rausfallen ...)
Buero 72:
--- Zitat von: clarion am 07.02.2024 22:31 ---Das bestmögliche, was man als Kläger erreichen kann, ist das das Bewerbungsverfahren von Grund auf neu gestartet werden muss. Dass die begehrte Stelle aber durch eine Konkurrentenklage erreicht wurde, habe ich auch noch nie gehört.
--- End quote ---
Doch, mein Kollege (angestellt) hat sich "eingeklagt", es hat auf dem weiteren Karriereweg auch nicht geschadet, allerdings ist er nicht in dieser Dienststelle geblieben. Der AG hat daraus gelernt und seine Besetzungsverfahren angepasst, was ich wirklich gut finde. Seitdem musste meines Wissens (!) niemand mehr klagen.
Schokobon:
Hört sich so an als könnte dich dein Dienstherr sowie seine Belegschaft nicht besonders gut leiden.
clarion:
Hallo Buero72, hat sich dieser Jemand aus der Befristung heraus einen unbefristeten Vertrag eingelegt, oder hat er tatsächlich eine Stelle erklagt, für die jemand anderes ausgesucht war?
Leute, die erfolgreich gegen Befristungen vorgegangen sind, kenne ich einige und denen hat man es auch nicht krumm genommen. Das war teilweise sittenwidrig und heute undenkbar wie man noch vor 15 Jahren die Leute mit Kettenbefristungen oder gar Werkvertrag über Wasser gehalten hat.
Echte Konkurrentenverfahren siehe oben.
was_guckst_du:
...es ist richtig, dass ein erfolgreiches Konkurrentenstreitverfahren letztendlich "nur" dazu führt, dass das Auswahlverfahren neu gestartet wird...was aber dann auch dazu führt, dass es der AG dann richtig machen muss und dies auch künftig..
...ich habe seinerzeit als freigestellter PR geklagt, weil die zugrunde gelegten Spitzenbeurteilungen wegen fehlender Aktualität nicht mehr vergleichbar waren (meine war 10 Jahre alt)...da ich als freigestellter PR nicht mehr beurteilt werden konnte und der AG es versäumt hatte, meine Leistungen fortzuschreiben bzw. eine Vergleichsgruppe zu bilden, konnte das Auswahlverfahren auch nicht neu durchgeführt werden...das gesamte Auswahlverfahren war damit (nach 2 Gerichtsinstanzen) blockiert und der AG saß in der Zwickmühle...
...da ich die ursprünglich ausgeschriebene Tätigkeit sowieso nicht wollte (sondern nur die A13-Stelle), hat der AG eben eine A13-Stelle für mich aus dem Hut gezaubert, die ich dann bei gleichzeitiger Rücknahme meiner Bewerbung und unter Beibehaltiung meiner Freistellung angenommen habe...
...letztendlich war das ein aussergerichtlicher Kuhhandel mit 3 Vorteilen...ich bekam meine A13, der AG konnte die ursprünglichge Stelle mit der Wunschkandidatin besetzen und künftige Auswahlverfahren liefen rechtmäßig...
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