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Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?

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IsabelW:
Bezieht sich denn die Teilzeitfähigkeit auf eine "Tätigkeit" oder auf einen "einzelnen Arbeitsplatz"?

Also wenn z.B. 3,3 Stellenanteile für die absolut gleiche Tätigkeit existieren, sind dann entweder alle Stellenanteile "teilzeitfähig" (so war es ausgeschrieben) oder kann man trotz derselben Tätigkeit auch sagen, dass nur z.B. 2,3 von 3,3 Stellen teilzeitfähig sind?

ich1974:
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Stelle, sondern nur auf Weiterbeschäftigung. Was sagt denn Euer Personalrat zu dieser Situation?

IsabelW:
Kleines Update:
Der AG hat mich heute per Email informiert, dass die Stelle in den kommenden Tagen auf der Webseite ausgeschrieben wird. Mit dem PR hab ich noch nicht telefoniert um zu erfahren, woher dieser "Sinneswandel" jetzt doch so plötzlich kommt ..

VFA West:
Gutes Zeichen oder? :)

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