Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
IsabelW:
--- Zitat von: ElBarto am 08.02.2024 06:53 ---Das wäre Sache des Personalrats in solchen Fällen auf ein offizielles Verfahren zu bestehen und zu verlangen zunächst eine interne Besetzung zu prüfen -sofern geeignetes Personal vorhanden sein könnte-.
--- End quote ---
Kann der Personalrat das durchsetzen?
Es gibt bei uns keinerlei interne Vereinbarungen bzgl. Ausschreibungen oder Personalauswahl.
Geeignetes internes Personal ist vorhanden (früherer Stelleninhaber, Top Zwischenzeugnis, unterrichtet das Fach an der Verwaltungsschule, hat die spezielle Zertifizierung, die für die Stelle gemacht werden soll und die man nur haben kann, wenn man die Stelle schon mal gemacht hat). Problem: den mag der Abteilungsleiter nicht und er ist in Elternzeit, weshalb ja gerade jetzt schnell schnell alle Stellen in dem Bereich ohne weitere Ausschreibung besetzt werden sollen.
Ich schreib den gesamten Sachverhalt in einem neuen Thema, dann wirds glaub ich schlüssiger und es fehlt nix, was vielleicht relevant sein könnte.
Danke Euch allen schon mal!
MoinMoin:
@IsabelW
und genauso dafür gibt es einen Personalrat, der genau solche Dinge im Blick und in der Mitbestimmung hat.
Bei uns werden und wurden Stellen nochmal ausgeschrieben, weil befristet/unbefristet oder Bewerber nicht zugelassen weil Ausschreibungsvoraussetzung nicht erfüllt, aber trotzdem geeignet, oder oder oder
Die Personaler wollen dann plötzlich ganz unbürokratisch einfach die Regeln hinterher ändern, aber da macht unser PR nicht mit.
Also wird neu ausgeschrieben (auf Interamtseite und nicht bei Stepstone ::)) auch mal nur mit 1 Woche Frist und alle können sich nochmal bewerben, auch die, die vorher es wegen der alten Ausschreibung nicht gemacht haben.
Und Externe einstellen ohne ausgeschrieben zu haben, macht der PR auch nicht mit.
Wenn euer PR also so etwas zulässt, dann musst du nächstes mal einen anderen wählen.
Umlauf:
Bei uns wird der Personalrat mit eingebunden. Wenn er sein OK nicht zum absehen von einer Stellenausschreibung gibt, muss ausgeschrieben werden.
Für das Absehen würde der PR in die Stellenbesetzungsliste schauen, ob es keine interne befristete Person gibt, die ein Konkurrent sein könnte. Wenn es nur ein Problem der Laufzeit ist, dann der PR für die interne Person auch etwas vorfristig aushandeln. Dann bleibt es bei „ohne Ausschreibung“.
Wenn die Tätigkeiten quasi gleich sind und sich niemand intern auf die erste Ausschreibung beworben hat, gab bei einem kurzen zeitlichen Abstand wohl keinen internen Bedarf.
Es kommt immer auf die konkrete Konstellation an.
Bei uns zieht der PR, wenn er die Gründe darlegen kann, den Stecker. Dafür ist er ja da.
IsabelW:
Lieben Dank Euch schon mal für Eure Antworten!
Wir sind in einer Landkreisverwaltung in Bayern.
Ich hab im BayPVG zur Mitbestimmung bei Unterlassen einer Stellenausschreibung etc. leider nichts gefunden.
Es gibt bei uns keine internen Richtlinien nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 13 BayPVG.; es ist aber absolut gängige Praxis, dass Stellen ausgeschrieben werden. Mit "dem PR" wurde wohl bislang nur im Rahmen des Monatsgesprächs mal gesprochen (und da nehmen nur PRV und stvPRV teil).
Hab sonst nur § 6 BGleiG gefunden, aber ich weiß nicht ob Frauen bei uns unterrepräsentiert sind (worauf bezieht sich denn in der Norm der Begriff "Bereich"? auf den Arbeitsbereich oder die Entgeltgruppe oder ?)
--- Zitat ---
Und Externe einstellen ohne ausgeschrieben zu haben, macht der PR auch nicht mit.
--- End quote ---
Unter welche Norm fällt hier das Ablehnungsrecht?
Im BayPVG gibts dazu nur "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist"
Pauschal externe ablehnen mangels Ausschreibung könnte der PR damit meine ich nicht. Da bräuchte es schon konkrete Tatsachen und nicht nur die Möglichkeit, dass vielleicht jemand internes benachteiligt wird?
ich1974:
Verstoß gegen Gleichberechtigung kann ich hier nicht sehen, wenn der AG die Vollzeitstelle weiter als Vollzeitstelle führen will und Du in einem anderen Bereich deinen Wunsch auf Teilzeit bei gleicher EG erfüllt bekommen kannst.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version