Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehrarbeit über 20 Jahre
RsQ:
Der Ausgangsfall ist aber doch "anders komisch":
--- Zitat ---Teilzeitkraft (TVöD-VKA)hat über 20 Jahre Mehrarbeitsstunden aufgebaut, die ca. der Arbeitszeit von 1 Jahr entsprechen.
--- End quote ---
Wer arbeitet denn 20 (!) Jahre "vor sich hin", ohne den genauen Rahmen zur Ab- und Verrechnung der Arbeitszeit zu kennen? Wie hier geschildert wurde, läuft es doch auf einen massiven "Schuss ins Knie" (= Verlust von angesammelt geglaubter Zeit) hinaus?!
VFA West:
--- Zitat von: clarion am 10.02.2024 21:08 ---Es gibt Leute, die haben nichts anderes. Ein Exkollege von mir wurde vor ein paar Jahren in Rente geschickt. Er wollte zwar nicht, nach Erreichen der Regelaltersgrenze musste er aber in Rente. Er kam ersten Rententag ganz unverdrossen wie eh und je und machte die Arbeit. Die Führungskräfte waren zwei Tage auf einem Workshop und alle nicht da. Nach zwei Tagen, in denen sich die Nachfolgerin ziemlich doof vorkam, wurde ihm der PC Zugang gesperrt und gesagt, dass er nicht mehr erwünscht ist. Er brachte seinen Laptop mit und bearbeitete unverdrossen Papierakten. Das eskalierte soweit, dass man ihm ein Hausverbot erteilen und ihn mit Polizei aus dem Haus eskortieren musste. Mir tun solche Leute leid.
--- End quote ---
:o
Okay, das ist mehr als krank.
Zum eingangs geschilderten Fall: Ich finde es merkwürdig, dass die Dienststelle da nicht früher drauf aufmerksam geworden ist. Sowas sollte doch früher auffallen.
Fridolin:
Danke für die Antworten. natürlich ist das auch dem AG aufgefallen, aber mangels anderer Mitarbeiter in diesem Bereich wurde es geduldet.
Ich frage mich, ob der AG nicht irgendwann hätte auf einen Verfall hinweisen müssen oder zum Freizeitausgleich auffordern. Bei verfallendem Resturlaub muss man ja auch darauf hinweisen.
MoinMoin:
Worauf sollte der AG hinweisen, darauf, dass es keine Regelung gibt?
Geschweige denn, das es keinen Rechtsanspruch auf Vergütung von freiwillig geleisteter Mehrarbeit gibt?
Wenn der AG grosszügig ist, dann lässt er nur die Zeit von vor 6 Monaten verfallen.
Ich weiß aber nicht, warum er nicht die ganze freiwillig geleistete Mehrarbeit verfallen lassen sollte.
Beim Urlaub gibt es einen Rechtsanspruch und eine Regelung, ist also nicht vergleichbar.
Angelsaxe:
--- Zitat von: VFA West am 10.02.2024 17:28 ---
--- Zitat von: Angelsaxe am 09.02.2024 13:11 ---Hierzu fällt mir eine kuriose, aber nicht hilfreiche Sache ein: Ich hatte mal eine Vorgesetzte, die lebte für den Job. Sie hatte allein während der maschinellen Zeiterfassung (etwa die Hälfte ihrer 40 Dienstjahre) einen Überstundenverfall(!) von annähernd 4,5 (viereinhalb) Arbeitsjahren angehäuft. In nicht erfasster Anwesenheitszeit noch wesentlich mehr.
Ich meine Überstunden im Rahmen der Gleitzeit.
--- End quote ---
Da würde ich als AG aber eine Grenze setzen. Das ist doch nicht gesund.
--- End quote ---
Sie wurde tatsächlich mal in Zwangsurlaub geschickt. Die Frau war schlichtweg arbeitswütig :D Bei den Überstunden hatte man es aufgegeben, dafür war Sie auch zu 'alteingesessen'.
Mittlerweile ist sie im Ruhestand und genießt diesen, also so ganz verrückt wie dieser andere beschriebene Typ ist sie nicht. :D
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