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Minusstunden bei Krankheit

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BAT:
Und was mache ich da in Teilzeit? Eine halbe vor Veranstaltungsende den Seminarraum verlassen?

MoinMoin:

--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:22 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 17:48 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08 ---sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.

--- End quote ---
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

--- End quote ---

reden wir gerade aneinander vorbei?
wenn an dem Tag dienstplanmäßig nur 7h vorgesehen sind, dann gibts die 7h, unabhängig davon, wie lange die Fortbildung gegangen wäre und ob bei Teilnahme an der Fortbildung thoeretisch Gleitzeit auf- oder abgebaut worden wäre.

--- End quote ---

Wenn idR die normale dienstplanmäßige Sollarbeitszeit 8h ist und am Tag der Fortbildung dienstplanmäßig nur 7 h dann ....

Flying:

--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08 ---sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

--- End quote ---

Damit ist doch alles gesagt - würde ich so unterstreichen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Flying am 15.02.2024 17:07 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08 ---sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

--- End quote ---

Damit ist doch alles gesagt - würde ich so unterstreichen.

--- End quote ---
Ich nicht, wenn es eine dienstplanmässige Sollarbeitszeit gibt, dann muss mEn diese genommen werden.
Wenn es das nicht gibt, dann so wie oben beschrieben.

Levana:
Arbeitsunfähig zählt so, als hätte ich gearbeitet.

Dienstplan vorhanden = Zeit laut Dienstplan
Kein Dienstplan vorhanden = durchschnittliche tägliche Arbeitszeit

Bei Sonntagsarbeit steht einem, je nach TV, sogar der Freizeitausgleich zu obwohl man krank war. AU-Schein = Ersatz der Arbeitsleistung.

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