Autor Thema: Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA  (Read 4375 times)

SWB

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Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« am: 09.02.2024 11:06 »
Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

SWB

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #1 am: 09.02.2024 11:54 »
wäre nett, wenn mir irgendjemand weiterhelfen kann, was man evtl. dagegen machen kann.

Vielen Dank

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #2 am: 09.02.2024 11:59 »
...
Soll so im Tarifvertrag stehen...
...
Ja, steht so im Tarifvertrag: Wenn Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, dann eine EG niedriger eingruppiert.


SWB

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #4 am: 09.02.2024 12:08 »
ok, dank!

Woher kennt man denn die Voraussetzungen? Es wurde damals lediglich ein Bilanzbuchhalter gesucht.

Letztendlich muss der AG natürlich mit Konsequenzen rechnen. Mehr Krank, weniger Arbeit etc., (wenn ein AN eine Stufe niedriger eingruppiert wird, obwohl man dieselben Tätigkeiten ausübt wie zb. AII hat :))

ich1974

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #5 am: 09.02.2024 12:51 »
Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?

Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.

"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.

Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #6 am: 09.02.2024 15:42 »
wäre nett, wenn mir irgendjemand weiterhelfen kann, was man evtl. dagegen machen kann.

Vielen Dank
iich kann nicht erkennen, das eine Voraussetzung in der Person notwendig wäre, da es die Fallgruppe 2 in der 9b gibt.
Insofer würde ich eine Gruppe niedriger nichtals tariflich korrekt ansehen.

SWB

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #7 am: 10.02.2024 08:23 »
Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?

Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.

"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.

Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?


Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?

Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.

FollFosten

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #8 am: 10.02.2024 08:58 »
Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?

Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.

"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.

Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?

Liegt natürlich auch immer am AG selbst ... ich bin seit 15 Jahren in der Buchhaltung, habe selbst keinen Bilanzbuchhalter und leite mittlerweile drei Bilanzbuchhalter plus weitere Kräfte im Team.

Da hab ich bisher immer Glück gehabt.


Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?

Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #9 am: 10.02.2024 11:49 »
Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?

Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.

"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.

Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?


Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?

Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.
Nein das ist nicht diskriminierend.
Sondern tariflich war das mal so geregelt, weil die verwendungsbreite größer ist.
Aber inzwischen ist es idR tariflich nicht mehr so geregelt, da meistens die Ausbildungsvoraussetzung tariflich nicht mehr gefordert wird.

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #10 am: 10.02.2024 14:10 »
Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

Welches Gehalt bekommst du denn jetzt?

Also grundsätzlich sind deine Gedanken wohl nachvollziehbat, andererseits kannst du dich dann aber auch fragen, was wohl E11er denken, die einen Bachelor haben und du dasselbe ohne einen bekommst.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #11 am: 10.02.2024 14:22 »
Grundsätzlich sollte man für sich entscheiden, welches Gehalt man haben will und dann versuchen es zu bekommen.
Wenn jemand ohne meine Ausbildung mehr bekommt, dann liegt es daran, das er mehr verdient hat, weil sein Job mehr wert ist und/oder weil er besser verhandelt hat.

Wenn im öD jemand die Lügengeschichten von Ausbildungsvoraussetzung als Argument rausholt um z7 behaupten, er würde ja mehr bezahlen, daef aber nicht wg. Tarif, dann ist es halt gelogen oder unwissen.
Auf alle Fälle ein Eigentor, weil man flugs die Fg2 rausholt und Ende der Argumentation.

Buschi

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #12 am: 10.02.2024 16:44 »
Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

Welches Gehalt bekommst du denn jetzt?

Also grundsätzlich sind deine Gedanken wohl nachvollziehbat, andererseits kannst du dich dann aber auch fragen, was wohl E11er denken, die einen Bachelor haben und du dasselbe ohne einen bekommst.

Andersrum - Was sollen die Bilanzbuchalter denken, dass Bacheloranten dasselbe Entgelt erhalten. Die hängen oftmals am Zipfel genau der Leute die praktische Berufserfahrung statt theoretisch unnützes Wissen haben - Bilanzbuchhalter (z. B.) Gerade in der allgemeinen Verwaltung (u. a. Finanzverwaltung) sind Akademiker ein oftmals überbewertetes Gut (Ausnahmen bestätigen die Regel).

@ SWB: In welchem Bundesland arbeitest du? Die Ausbildungs- und Prüfpflicht gilt nicht in jedem Bundesland.

VFA West

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #13 am: 10.02.2024 17:26 »
Und nach 20 Jahren Berufserfahrung im ÖD ist man von der Prüfungspflicht befreit. Spätestens dann kannst du ja höhergruppiert werden.

SWB

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Antw:Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
« Antwort #14 am: 11.02.2024 00:02 »
Grundsätzlich sollte man für sich entscheiden, welches Gehalt man haben will und dann versuchen es zu bekommen.
Wenn jemand ohne meine Ausbildung mehr bekommt, dann liegt es daran, das er mehr verdient hat, weil sein Job mehr wert ist und/oder weil er besser verhandelt hat.

Wenn im öD jemand die Lügengeschichten von Ausbildungsvoraussetzung als Argument rausholt um z7 behaupten, er würde ja mehr bezahlen, daef aber nicht wg. Tarif, dann ist es halt gelogen oder unwissen.
Auf alle Fälle ein Eigentor, weil man flugs die Fg2 rausholt und Ende der Argumentation.

Was bedeutet *Fg2 rausholt* ?