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Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA

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SWB:

--- Zitat von: Buschi am 10.02.2024 16:44 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.02.2024 14:10 ---
--- Zitat von: SWB am 09.02.2024 11:06 ---Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

--- End quote ---

Welches Gehalt bekommst du denn jetzt?

Also grundsätzlich sind deine Gedanken wohl nachvollziehbat, andererseits kannst du dich dann aber auch fragen, was wohl E11er denken, die einen Bachelor haben und du dasselbe ohne einen bekommst.

--- End quote ---

Andersrum - Was sollen die Bilanzbuchalter denken, dass Bacheloranten dasselbe Entgelt erhalten. Die hängen oftmals am Zipfel genau der Leute die praktische Berufserfahrung statt theoretisch unnützes Wissen haben - Bilanzbuchhalter (z. B.) Gerade in der allgemeinen Verwaltung (u. a. Finanzverwaltung) sind Akademiker ein oftmals überbewertetes Gut (Ausnahmen bestätigen die Regel).

@ SWB: In welchem Bundesland arbeitest du? Die Ausbildungs- und Prüfpflicht gilt nicht in jedem Bundesland.

--- End quote ---

Bin in Niedersachsen angestellt.

MoinMoin:

--- Zitat von: SWB am 11.02.2024 00:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.02.2024 14:22 ---Grundsätzlich sollte man für sich entscheiden, welches Gehalt man haben will und dann versuchen es zu bekommen.
Wenn jemand ohne meine Ausbildung mehr bekommt, dann liegt es daran, das er mehr verdient hat, weil sein Job mehr wert ist und/oder weil er besser verhandelt hat.

Wenn im öD jemand die Lügengeschichten von Ausbildungsvoraussetzung als Argument rausholt um z7 behaupten, er würde ja mehr bezahlen, daef aber nicht wg. Tarif, dann ist es halt gelogen oder unwissen.
Auf alle Fälle ein Eigentor, weil man flugs die Fg2 rausholt und Ende der Argumentation.

--- End quote ---

Was bedeutet *Fg2 rausholt* ?

--- End quote ---
Fallgruppe 2 der EG 9b der Entgeltordnung.
Womit klar ist, dass es nicht zwingend eines Studiums bedarf um höher eingruppiert zu sein.

Buschi:

--- Zitat von: SWB am 11.02.2024 00:04 ---
--- Zitat von: Buschi am 10.02.2024 16:44 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.02.2024 14:10 ---
--- Zitat von: SWB am 09.02.2024 11:06 ---Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

--- End quote ---

Welches Gehalt bekommst du denn jetzt?

Also grundsätzlich sind deine Gedanken wohl nachvollziehbat, andererseits kannst du dich dann aber auch fragen, was wohl E11er denken, die einen Bachelor haben und du dasselbe ohne einen bekommst.

--- End quote ---

Andersrum - Was sollen die Bilanzbuchalter denken, dass Bacheloranten dasselbe Entgelt erhalten. Die hängen oftmals am Zipfel genau der Leute die praktische Berufserfahrung statt theoretisch unnützes Wissen haben - Bilanzbuchhalter (z. B.) Gerade in der allgemeinen Verwaltung (u. a. Finanzverwaltung) sind Akademiker ein oftmals überbewertetes Gut (Ausnahmen bestätigen die Regel).

@ SWB: In welchem Bundesland arbeitest du? Die Ausbildungs- und Prüfpflicht gilt nicht in jedem Bundesland.

--- End quote ---

Bin in Niedersachsen angestellt.

--- End quote ---

Ah ok - da gilt die Pflicht grundsätzlich.

SWB:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.02.2024 11:04 ---
--- Zitat von: SWB am 11.02.2024 00:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.02.2024 14:22 ---Grundsätzlich sollte man für sich entscheiden, welches Gehalt man haben will und dann versuchen es zu bekommen.
Wenn jemand ohne meine Ausbildung mehr bekommt, dann liegt es daran, das er mehr verdient hat, weil sein Job mehr wert ist und/oder weil er besser verhandelt hat.

Wenn im öD jemand die Lügengeschichten von Ausbildungsvoraussetzung als Argument rausholt um z7 behaupten, er würde ja mehr bezahlen, daef aber nicht wg. Tarif, dann ist es halt gelogen oder unwissen.
Auf alle Fälle ein Eigentor, weil man flugs die Fg2 rausholt und Ende der Argumentation.

--- End quote ---

Was bedeutet *Fg2 rausholt* ?

--- End quote ---
Fallgruppe 2 der EG 9b der Entgeltordnung.
Womit klar ist, dass es nicht zwingend eines Studiums bedarf um höher eingruppiert zu sein.

--- End quote ---

Sprich, wenn ich mich darauf beziehen sollte, müsste man mir tatsächliche EG (Lt. Bewertung) geben, ohne eine Gruppe runtergestuft zu werden ?

SWB:

--- Zitat von: Buschi am 11.02.2024 12:04 ---
--- Zitat von: SWB am 11.02.2024 00:04 ---
--- Zitat von: Buschi am 10.02.2024 16:44 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.02.2024 14:10 ---
--- Zitat von: SWB am 09.02.2024 11:06 ---Hallo zusammen,

anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..

Danke

--- End quote ---

Welches Gehalt bekommst du denn jetzt?

Also grundsätzlich sind deine Gedanken wohl nachvollziehbat, andererseits kannst du dich dann aber auch fragen, was wohl E11er denken, die einen Bachelor haben und du dasselbe ohne einen bekommst.

--- End quote ---

Andersrum - Was sollen die Bilanzbuchalter denken, dass Bacheloranten dasselbe Entgelt erhalten. Die hängen oftmals am Zipfel genau der Leute die praktische Berufserfahrung statt theoretisch unnützes Wissen haben - Bilanzbuchhalter (z. B.) Gerade in der allgemeinen Verwaltung (u. a. Finanzverwaltung) sind Akademiker ein oftmals überbewertetes Gut (Ausnahmen bestätigen die Regel).

@ SWB: In welchem Bundesland arbeitest du? Die Ausbildungs- und Prüfpflicht gilt nicht in jedem Bundesland.

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Bin in Niedersachsen angestellt.

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Ah ok - da gilt die Pflicht grundsätzlich.

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Danke erstmal. Aber grundsätzlich bedeutet für mich, dass es ausnehmen geben kann ;)?

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