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Einstufung nach Promotionsstipendium

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Behoerdenneuling:
Hallo!
Da ich nichts passendes gefunden habe, hoffe ich, dass vielleicht noch jemand hier einen Rat hat:
Ich habe eine Jobzusage für eine Stelle in der EG 13 an einer Bayerischen Landesbehörde bekommen und jetzt geht es um die Einstufung:
Ich habe schon häufiger mitbekommen, dass Promotionen welche mit Stipendium durchgeführt wurden, für die Einstufung anders behandelt werden. Während die Jahre der Promotion bei angestellten Doktorand:innen häufig ohne Probleme anerkannt werden, wird die gleiche (bzw häufig sogar Mehr-) Arbeit von Stipendiat:innen gar nicht anerkannt, weil man ja nicht angestellt war (obwohl die Stipendiengeber gerne von einer Bestenauslese sprechen und es sich ja ach so gut im Lebenslauf macht, bereits früh selber Mittel eingeworben zu haben).
Hat jemand damit Erfahrung, wie man am besten argumentiert um gleich behandelt/eingestuft zu werden (speziell in Bayern, die scheinen ja ein besonders harter Brocken zu sein)? Ich werde mir auf jeden Fall eine Bestätigung vom Stipendiengeber besorgen, dass sie mich über den gesamten Zeitraum finanziert haben. Ich weiß, dass der TV die Promotion als Abschluss nicht kennt, aber ich will einfach nur erreichen bei der Einstufung gleich behandelt zu werden.
Vielen Dank schonmal!

cyrix42:
Moin,

im TV-L wird die Einstufung bei Stellenantritt via Berufserfahrung geregelt: Hat man einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Anstellung in Stufe 2, bei mindestens 3 Jahren in Stufe 3. Darüberhinaus kann auch förderliche Berufserfahrung anerkannt und ggf. höhere Stufen zugeordnet werden.

Knackpunkt ist das Wort Berufserfahrung. Dafür muss man einen Beruf ausgeübt haben, etwa angestellt gewesen sein. Bei einem Stipendium ist man per Definition nicht angestellt o.Ä.; der Stipendiengeber zahlt auch kein Arbeitseinkommen, sondern hat formal keinerlei Gegenleistung für sein gezahltes Geld. Insofern stellen Zeiten eines Stipendienbezugs zumindest nicht allein schon dadurch für die Einstufung im TV-L relevante Zeiten dar.

Wenn du aber neben dem Stipendium, wie ich es z.B. gemacht habe, dir etwas hinzuverdient hast, etwa als WHK oder WiMi auf einer Viertelstelle, dann zählt diese Tätigkeit dann als Berufstätigkeit und kann entsprechend bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. (Dies ist im universitären Kontext aber deutlich einfacher, da dort entsprechende Zeiten gemäß TV-L auch anerkannt werden müssen; bei dir sieht das wohl anders aus, da du offenbar nicht an einer Uni/ Hochschule/ Forschungseinrichtung tätig bist.)

Behoerdenneuling:
Danke für die schnelle Antwort!    :)
Mein Chef an der Uni hat mich leider nicht nebenbei angestellt, weil er der Meinung war ich bekäme ja schon mein Stipendium  :-X  plus die Uni blockt sämtliche Anstellungen bis 25% während du Promotionsstudent:in bis (während gleichzeitig eine Immatrikulationspflicht besteht...).

Also ist es am Ende so: ich hab die gleichen Dinge gemacht und das gleiche Skillset entwickelt wie angestellte Doktorand:innen, aber weil kein Arbeitsvertrag bestanden hat, habe ich aus Sicht der neuen PA nichts, was man anrechnen könnte? Und da führt kein Weg drum herum? :(

FearOfTheDuck:
Ohne einschlägige Berufserfahrung hat man grundsätzlich nur Anspruch auf Stufe 1. Darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten der Berufserfahrung anerkennen. Wenn aber keine BE als solche vorliegt...

Du könntest dich mal mit de, § 16 Abs. 5 TVL vertraut machen und diesen anbringen. Vielleicht geht zumindest hier etwas.

Behoerdenneuling:
Auch dir vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich hab die Hoffnung, dass ich die Zeit der Promotion irgendwie als förderliche Zeit verkauft bekomme... zumal ich mir nachweislich in der Zeit ein für die Stelle erforderliches Skillset angeeignet habe (z. B. deutlich vertiefte Statistikkentnisse).
Danke nochmal für den Hinweis auf § 16 Abs. 5 TVL, das hatte ich auch schon im Auge. Ich hoffe, dass ich da (besonders als Naturwissenschaftlerin) gut mit argumentieren kann. Einige Aussagen während des Bewerbungsgesprächs und dem Zusagegespräch lassen mich auch hoffen, dass zumindest die Abteilungsleitung sich der Problematik bewusst ist und sich für mich einsetzen wird.

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