Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
fresh21:
Hallo, folgender Sachverhalt:
AN wird nach 5 Jahren als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verbeamtet. Diese Zeiten werden als ruhegehaltsfähig angerechnet....
Bedeutet dies im Umkehr, dass diese 5 Jahre bei der Rentenzahlung der deutschen Rentenversicherung abgezogen werden?
Pukki:
Nein. Für diese 5 Jahre hast du Anspruch auf Rente.
fresh21:
§ 9 LBeamtVG NRW sagt aber etwas anderes? Übersehe ich etwas.?
HansGeorg:
--- Zitat von: fresh21 am 13.02.2024 13:45 ---§ 9 LBeamtVG NRW sagt aber etwas anderes? Übersehe ich etwas.?
--- End quote ---
Nein, der § sagt nichts anderes. Du bekommst beides und bist zudem sogar verpflichtet die Rente aus der DRV zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Solltest du bis zum Renteneintrittsalter jedoch deine Zeit als Beamter voll haben und den maximalen Anspruch auf Versorgung erworben haben, bringt es dir nicht. Deine Rente wir gegengerechnet und du bist bei +-0. Solltest du jedoch deswegen die Rente nicht beantragen und es kommt raus, dass du Rentenansprüche hast, dann kannst du die Differenz dem Dienstherren erstatten, auch für die Vergangenheit.
Goldfisch:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_regelungp55_0.pdf
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf
Sind's tatsächlich mindestens 60 Monate Beitragszeit? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/auszahlung-vom-beitraegen-trotz-beruecksichtigung-der-monate-fuer-dienstjahre-moeglich
Ob eine eventuell mögliche Beitragserstattung oder ein späterer Rentenanspruch aus der Rentenversicherung Auswirkungen auf die Dienstjahre oder die spätere Pension hat (beachte auch die o.a. Merkblätter des LBV NRW), würde ich auf jeden Fall mit dem Dienstherrn klären.
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