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[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
fresh21:
Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.
Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?
Gewerbler:
--- Zitat von: fresh21 am 20.02.2024 07:53 ---Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.
Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?
--- End quote ---
Die gesetzliche Rente und ggf. Zusatzversorgung wird meines Wissens erst dann angerechnet, wenn man in Summe das maximale Ruhegehalt (= 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge) überschreitet. Das kann ja bei der Mindestpension schon allein vom Namen her nicht der Fall sein.
Edit: Also solange Pension + Rente etc. kleiner oder gleich des maximalen Ruhegehalts ist, bekommt man beides, wenn auch halt aus mehreren/verschiedenen Töpfen und danach wird die Pension so gekürzt, dass man beim Maximalbetrag bleibt, wie man ihn nach 40 Dienstjahren erhalten würde.
2strong:
Genau so läuft es, korrekt.
Luis1703:
Ja so sieht es aus aber wenn man mit vorzeitig mit Abschlägen in Ruhestand geht, wird dieser Wert als maximales Ruhegehalt genommen und die Rente angerechnet.
VG
Rentenonkel:
--- Zitat von: fresh21 am 20.02.2024 07:53 ---Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.
Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?
--- End quote ---
Bemisst sich das Ruhegehalt des Ruhestandsbeamten nach der Mindestversorgung (z. B. amtsabhängige Mindestversorgung i. H. v. 35 Prozent wegen geringer Dienstzeiten), ist eine weitere „Rentenanrechnung“ vorzunehmen. Dabei ist die Rente bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und dem Betrag der Mindestversorgung auf die Mindestversorgung anzurechnen.
Im Ergebnis verbleibt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung und Rente in der Regel das sog. erdiente Ruhegehalt als Bruttozahlbetrag der Pension und die Rente wird zusätzlich gezahlt.
Ob es tatsächlich die vollen 700 EUR oder weniger ist, hängt daher davon ab, wie hoch die eigentlich erdiente Versorgung ist.
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