Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Nichtigkeit der Ernennung
LwithC:
Hallo,
in meiner Kommune ist folgender Fehler aufgetaucht:
Zum 01.01.2017 wurde die Amtsbezeichnung Oberamtsrat/Oberamtsrätin gestrichen.
In den folgenden Jahren wurden jedoch 6 Personen noch diese Amtsbezeichnung verliehen.
Ich habe nun schon gelesen, dass damit ein Fall einer Nichternennung vorliegt und dieser Fehler nicht heilbar ist.
Aber was bedeutet dies nun für die Praxis? Was ist mit den Pensionsansprüchen?
Die Personen hätten die letzten Jahre ja eigentlich noch nicht mal Anspruch auf Beihilfe gehabt...
Es waren immer Ernennungsfälle im Beförderungsamt. Sind die Personen damit eigentlich noch A12 Beamte?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Tipps!
LwithC
BalBund:
Wir sollten hier erst einmal klären, was mit gestrichen gemeint ist.
Willst Du damit sagen, dass keine Haushaltskarte hinter dem Dienstposten hinterlegt war? Wenn ja, wie wurden die Besoldungen für die 6 Personen dann abgerechnet?
oder handelt es sich lediglich um eine interne Weisung, dass keine Beförderungen nach A13g mehr erfolgen sollen?
Pukki:
Gemeint ist hier, dass die Bezeichnung sich schlicht und einfach geändert hat. Das, was mal Oberamtsrat/-rätin war, trägt zwischenzeitlich die Bezeichnung -rat/-rätin.
LwithC:
Die Amtsbezeichnung wurde per Gesetz gestrichen und läuft im NBG unter "zukünftig wegfallende Ämter", siehe letzte Seiten der Anlage 1 zum NBG.
Das Amt einer Oberamtsrätin oder eines Oberamtsrates gab es ab dem 31.12.2016 nicht mehr.
Pukki:
Ich sehe allerdings nicht, warum das automatisch zur Nichtigkeit der Ernennung führen sollte. Im Zweifel - also selbst, wenn die beamtenrechtlichen Spezialregelungen nicht einschlägig sein sollten, gibt es doch bei offensichtlichen Unrichtigkeiten (und eine solche dürfte hier vorliegen) immer noch die Kurve über §42 VwVfG (hier die Kommentierung aus dem Rehm-Verlag).
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