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[NI] Nichtigkeit der Ernennung

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Alltagsheld:

Daran anknüpfend eine abgewandelte Fallvariante:

Der niedersächsische Gemeindeamtsrat (A12) einer 21.000 Einwohner zählenden Gemeinde soll (weiterhin) nach A 13 befördert werden.

In der ihm ausgehändigten Ernennungsurkunde ist die Amtsbezeichnung „Gemeinderat“ aufgenommen.

Und nu kommt`s: Das Amt „Gemeinderat“ ist in Niedersachsen spezialgesetzlich entsprechend legaldefiniert. Der Gemeinderat ist nämlich als Statusamt für ein Zeitbeamtenverhältnis ausgewiesen (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG). In Verbindung mit § 1 Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) bedeutet das in dem von mir fingierten Fall (21.000 Einwohner-Kommune) A 16.

Richtig wäre also (z. B.) die Amtsbezeichnung Gemeindeverwaltungsrat gewesen.

Rechtsfolge?

Goldene Vier:

--- Zitat von: Alltagsheld am 13.02.2024 15:22 ---
Daran anknüpfend eine abgewandelte Fallvariante:

Der niedersächsische Gemeindeamtsrat (A12) einer 21.000 Einwohner zählenden Gemeinde soll (weiterhin) nach A 13 befördert werden.

In der ihm ausgehändigten Ernennungsurkunde ist die Amtsbezeichnung „Gemeinderat“ aufgenommen.

Und nu kommt`s: Das Amt „Gemeinderat“ ist in Niedersachsen spezialgesetzlich entsprechend legaldefiniert. Der Gemeinderat ist nämlich als Statusamt für ein Zeitbeamtenverhältnis ausgewiesen (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG). In Verbindung mit § 1 Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) bedeutet das in dem von mir fingierten Fall (21.000 Einwohner-Kommune) A 16.

Richtig wäre also (z. B.) die Amtsbezeichnung Gemeindeverwaltungsrat gewesen.

Rechtsfolge?

--- End quote ---

Allerdings handelt es sich um verschiedene Verhältnisse… einmal auf Lebenszeit, einmal auf Zeit

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