Autor Thema: Verkürzung der Stufenlaufzeit  (Read 3947 times)

heike2106

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #30 am: 14.02.2024 13:13 »
Witzigerweise bin ich zu meiner Höhergruppierung tatsächlich in ein neues Zimmer in einer höheren Etage umgezogen.  ::)

Hilft mir hier aber nicht weiter.

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #31 am: 14.02.2024 13:23 »
Ich korrigiere mich, die zitierten Bestimmungen für die Länder dürften nicht auf den TVÖD übertragbar sein. Da steht ja was von ein bis zwei Stufen höherem Entgelt, solche Begrifflichkeiten gibt es im TVÖD nicht. Daher scheint für den TVL auch auf einen Betrag abgestellt sein, nicht jedoch im TVÖD.

Es sind damit rein die Stufen gemeint ohne Ansehen der Wertigkeit. Im TVÖD kann damit - im Gegensatz zum TV-L bereits bei Beginn der Stufenlaufzeit regelhaft eine Verkürzung erfolgen.

Ich bitte nicht einschlägige Querverweisungen insofern zukünftig zu unterlassen.


Emmi87

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #32 am: 14.02.2024 13:31 »
Das ist Auslegungssache der Personaler. Beispielsweise aus meiner Kommune: Mitarbeiter xy war in Stufe 2 und fragte seinen Vorgesetzten nach Stufe 3. Vorgesetzte ist mit der Bitte zu Personaleitung gegangen.
Die sagte: sorry geht nicht, wo ist die überdurchschnittliche Leistung. Der Vorgesetzte könnte theoretisch von Pferd erzählen und hat sich aber abwimmeln lassen. 2. Fall: Mitarbeiter war eine tragende Säule im Fachbereich, Vorgesetzter wollte das anerkennen und lobte den Mitarbeiter so sehr das Personalabteilung die Stufe gekürzt hat.
3.Fall Ein Mitarbeiter war so gut das ihm die stufenkürzung 2 mal gewährt worden ist: einmal von 2
Auf 3 und einmal von 4 auf 5 und das auch nur weil Vorgesetzter sich dafür eingesetzt hat, ohne irgendeinen Nachweis erbracht zu haben.

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #33 am: 14.02.2024 13:36 »
Aus Stufe 2 heraus ist eine Verkürzung tariflich nicht vorgesehen.

Allerdings wurde mir seinerzeit auch mal eine stufengleiche HG außertariflich angeboten.

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #34 am: 14.02.2024 13:49 »
...
Ich bitte nicht einschlägige Querverweisungen insofern zukünftig zu unterlassen.
Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

Emmi87

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #35 am: 14.02.2024 13:57 »
Aus Stufe 2 heraus ist eine Verkürzung tariflich nicht vorgesehen.

Allerdings wurde mir seinerzeit auch mal eine stufengleiche HG außertariflich angeboten.

Das ist alles nur Auslegungssache… wenn man will, geht so einiges

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #36 am: 14.02.2024 14:00 »

Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

Es geht um den jeweiligen TV.

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #37 am: 14.02.2024 14:02 »

Das ist alles nur Auslegungssache… wenn man will, geht so einiges

Stimmt. Wieder so ein Unfug. Wenn die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 normiert wird, wird das auch durch Verkürzen von Stufe 2 auf 3 erreicht.

Watn Stuss der dort normiert wurde. :o

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #38 am: 14.02.2024 14:14 »

Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

Es geht um den jeweiligen TV.
Darum geht es:

§ 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L:
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


§ 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.



BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #39 am: 14.02.2024 14:18 »
Nein, TV-L kennt stellt im Tarifvertrag auf ein höheres Entgelt ab, welches der TVÖD nicht macht. Die Struktur des Tarifes ist beim TV-L, wenn auch im § 16, anders definiert. Durch den Blick auf Beträge und nicht wie im TVÖD auf Stufen.

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #40 am: 14.02.2024 14:33 »
Nein, TV-L kennt stellt im Tarifvertrag auf ein höheres Entgelt ab, welches der TVÖD nicht macht. Die Struktur des Tarifes ist beim TV-L, wenn auch im § 16, anders definiert. Durch den Blick auf Beträge und nicht wie im TVÖD auf Stufen.
Ich weiß nicht, was du da durcheinander würfelst!?
Im TVöD gibt es keinen Abs. 5 im § 16, das ist hier aber völlig unerheblich.
Hier geht es um § 17 Abs. 2 Satz 1, in beiden TV wortgleich.
Ziel ist, dem Beschäftigten mit diesem Instrument vorzeitig ein höheres Entgelt zu verschaffen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt werden kann.

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #41 am: 14.02.2024 14:38 »
Es ist teleologisch wichtig. Wenn ein Regelwerk irgendwo eine Definition zu einer Systematik liefert, wie der TV-L, der TELEOLOGISCH Hinweise gibt, dass höhere Beträge angestrebt werden sollen, ist auch der Betrag, der hinter einer Stufe steht wichtig. Im Gegensatz zum Regelwerk TVÖD, der dies nicht macht.

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #42 am: 14.02.2024 14:49 »
Es ist teleologisch wichtig. Wenn ein Regelwerk irgendwo eine Definition zu einer Systematik liefert, wie der TV-L, der TELEOLOGISCH Hinweise gibt, dass höhere Beträge angestrebt werden sollen, ist auch der Betrag, der hinter einer Stufe steht wichtig. Im Gegensatz zum Regelwerk TVÖD, der dies nicht macht.
Nur ist § 17 Abs. 2 Satz 1 inhärent, das es hier um exakt den Betrag der nächsthöheren Stufe geht.
In § 16 zwischen TV-L und TVöD unterschiedlich geregelte Sachverhalte, kommen hier überhaupt nicht zum Tragen.

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #43 am: 14.02.2024 15:05 »
Dann erläutere mir doch mal, wie die Stufenlaufzeitverkürzung ein Instrument der Personalentwicklung sein kann, wenn die Stufenlaufzeit in einer bestimmten Stufe trotz eheblich überdurchschnittlicher Leistungen einiger Mitarbeiter nicht zum tragen kommt, nur weil sie gerade höhergruppiert wurden und in der gleichen Stufe nochmals von vorne anfangen.


MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #44 am: 14.02.2024 18:35 »
Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!
Naja , sicherlich Haarspalterei und sicherlich etwas was dem AN nicht weiterhilft, wenn der AG sagt, machen wir nicht! Weil müssen wir nicht!! Dann hilft es nichts, dass er es nach TV machen kann.

Welche Bewandtnis hat denn für einen x beliebigen AG die von dir zitierte niedersächsische Durchführungsrichtlinie? keine, sie ist nur ein Vorschlag, wie zu verfahren ist, für die die unter diesem Joch der Schreiber stehen.

Wenn man aber einen willigen AG hat, der am TV gebunden ist und sich einen feuchten um irgendwelche Durchführungsrichtlinien von irgendwelchen anderen AGs kümmert, dann sieht es anders aus.
So sieht es auch Haufe:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html
§ 17 TVöD enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden. Allerdings nur theoretisch, denn das komplette Überspringen einer Stufe dürfte angesichts der Stufenlaufzeiten, die regulär mindestens 3 Jahre betragen, kaum mit dem Wort "Verkürzung" in Einklang zu bringen sein.

Denn dann geht es auch vor der Hälfte der Stufe. Alberne 0 Stufenlaufzeiten dürften eher am PR scheitern.

Damit ist es keine Quatsch, sondern Auslegungssache.