Stimmt nicht ganz, man kann nach TVöD auch nach einem Tag die Stufenlaufzeit verkürzen.
Nur meinen die AGs erst nach der hälfte der Zeit es anwenden zu wollen.
Ich verweise an dieser Stelle immer gerne auf die Durchführungshinweise der TdL (und die passen bzgl. der Argumentation auch hier im TVöD):
mmmh und was sagt uns das?
Nur, dass der AG eine Interpretation hat, wie er mit der KANN Regel umgehen will.
Da die Gewerkschaft keine Durchführungsrichtlinie schreiben "kann"...
Also das TVöD/TV-L sagt nichts darüber ob man eine Sekunde oder 90% in einer Stufe sein muss, damit sie verkürzt werden kann.
Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!
Denn die Begründung:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung erheblich überdurchschnittlicher
Leistungen nur Zeiten seit Beginn der Stufenlaufzeit berücksichtigen darf.
Eine Entscheidung über die Verkürzung der Stufenlaufzeit kann schon deshalb nicht
zu Beginn der jeweiligen Stufenlaufzeit getroffen werden."
ist vollkommen schlüssig und somit ist es durchaus ausgeschlossen, das die tariflich mögliche Verkürzung der Stufenlaufzeit es einschließt, sie bis auf annähernd Null zu verkürzen.
Ob nun unbedingt die Hälfte der Stufenlaufzeit absolviert sein muss, ist eine andere Frage. Der überdurchschnittliche Leister muss jedenfalls überhaupt ausreichend Gelegenheit haben, überdurchschnittlich zu leisten. Und die Hinweise schließen eine größere Verkürzung auch gar nicht aus ("Vor diesem Hintergrund dürften Verkürzungen der Stufenlaufzeit um mehr als die Hälfte der regulären Laufzeit (vgl. § 16 Absatz 3) die Ausnahme bleiben.").