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Verkürzung der Stufenlaufzeit
MoinMoin:
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 21:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 20:12 ---Stimmt nicht ganz, man kann nach TVöD auch nach einem Tag die Stufenlaufzeit verkürzen.
Nur meinen die AGs erst nach der hälfte der Zeit es anwenden zu wollen.
--- End quote ---
Ich verweise an dieser Stelle immer gerne auf die Durchführungshinweise der TdL (und die passen bzgl. der Argumentation auch hier im TVöD):
--- End quote ---
mmmh und was sagt uns das?
Nur, dass der AG eine Interpretation hat, wie er mit der KANN Regel umgehen will.
Da die Gewerkschaft keine Durchführungsrichtlinie schreiben "kann"...
Also das TVöD/TV-L sagt nichts darüber ob man eine Sekunde oder 90% in einer Stufe sein muss, damit sie verkürzt werden kann.
TV-Ler:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 21:59 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 21:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 20:12 ---Stimmt nicht ganz, man kann nach TVöD auch nach einem Tag die Stufenlaufzeit verkürzen.
Nur meinen die AGs erst nach der hälfte der Zeit es anwenden zu wollen.
--- End quote ---
Ich verweise an dieser Stelle immer gerne auf die Durchführungshinweise der TdL (und die passen bzgl. der Argumentation auch hier im TVöD):
--- End quote ---
mmmh und was sagt uns das?
Nur, dass der AG eine Interpretation hat, wie er mit der KANN Regel umgehen will.
Da die Gewerkschaft keine Durchführungsrichtlinie schreiben "kann"...
Also das TVöD/TV-L sagt nichts darüber ob man eine Sekunde oder 90% in einer Stufe sein muss, damit sie verkürzt werden kann.
--- End quote ---
Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!
Denn die Begründung:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung erheblich überdurchschnittlicher
Leistungen nur Zeiten seit Beginn der Stufenlaufzeit berücksichtigen darf.
Eine Entscheidung über die Verkürzung der Stufenlaufzeit kann schon deshalb nicht
zu Beginn der jeweiligen Stufenlaufzeit getroffen werden."
ist vollkommen schlüssig und somit ist es durchaus ausgeschlossen, das die tariflich mögliche Verkürzung der Stufenlaufzeit es einschließt, sie bis auf annähernd Null zu verkürzen.
Ob nun unbedingt die Hälfte der Stufenlaufzeit absolviert sein muss, ist eine andere Frage. Der überdurchschnittliche Leister muss jedenfalls überhaupt ausreichend Gelegenheit haben, überdurchschnittlich zu leisten. Und die Hinweise schließen eine größere Verkürzung auch gar nicht aus ("Vor diesem Hintergrund dürften Verkürzungen der Stufenlaufzeit um mehr als die Hälfte der regulären Laufzeit (vgl. § 16 Absatz 3) die Ausnahme bleiben.").
heike2106:
über die Google-Suche stieß ich auf einen alten Beitrag von Spid, in dem er erwähnt, dass die Kommentarliteratur bei der Über-/unterdurchschnittlichen Leistung zur Stufenlaufzeitverkürzung/-verlängerung vom gleichen Leistungsbegriff ausgeht, wie bei den Instrumenten zur leistungsorientierten Bezahlung.
In meiner Kommune gibt es beim LOB das Zielvereinbarungssystem. Da erreiche ich jedes Jahr die volle Punktzahl durch das Erreichen meiner Ziele. Eine Leistungsbewertung der üblichen Arbeitsleistung wird weder in diesem Rahmen, noch sonst irgendwann durchgeführt.
Nun soll meine Vorgesetzte eine Beurteilung/Leistungsbewertung mit einem Fragebogen ausführen, hat damit allerdings keine Erfahrung und sieht durch obengenanntes Argument (erfordert höherwertigere Tätigkeiten) auch keine überdurchschnittliche Leistung, da dies nicht der Fall war.
ElBarto:
Wenn für die Laufzeitverkürzung die gleichen Kriterien wie für die LOB gelten könntest Du die Verkürzung ja damit begründen, dass Du die Ziele nicht nur jedes Mal zu 100% erreichst, sondern bei genauerer Betrachtung vielleicht sogar übererfüllst?
Z.B: In kürzerer Zeit, besserer Qualität ...
BAT:
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 21:05 ---
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung erheblich überdurchschnittlicher
Leistungen nur Zeiten seit Beginn der Stufenlaufzeit berücksichtigen darf.
Eine Entscheidung über die Verkürzung der Stufenlaufzeit kann schon deshalb nicht
zu Beginn der jeweiligen Stufenlaufzeit getroffen werden
--- End quote ---
Beginn der Stufenlaufzeit und noch nicht langes Verweilen in dieser Stufe müssen bei Weitem nicht immer zusammenfallen. Kennen die ihren Tarifvertrag und die Regeln der HG selbst nicht?
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