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Verkürzung der Stufenlaufzeit

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BAT:

--- Zitat von: heike2106 am 14.02.2024 07:42 ---
In meiner Kommune gibt es beim LOB das Zielvereinbarungssystem. Da erreiche ich jedes Jahr die volle Punktzahl durch das Erreichen meiner Ziele. Eine Leistungsbewertung der üblichen Arbeitsleistung wird weder in diesem Rahmen, noch sonst irgendwann durchgeführt.


--- End quote ---

Vorsicht. Nicht alle Mitarbeiter können unbedingt die volle Punktzahl erhalten, je nach Auslegung der Systematik. So werden und sollten freiwillige Leistungen sich in der LOB niederschlagen. Ein Vollzeitmensch kann aber z. B. freiwillig keine Rufbereitschaft machen, der in Teilzeit jedoch sehr wohl.

Bleibt dabei, die Stufen gehören ganz weg. ;)

heike2106:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 08:53 ---
--- Zitat von: heike2106 am 14.02.2024 07:42 ---
In meiner Kommune gibt es beim LOB das Zielvereinbarungssystem. Da erreiche ich jedes Jahr die volle Punktzahl durch das Erreichen meiner Ziele. Eine Leistungsbewertung der üblichen Arbeitsleistung wird weder in diesem Rahmen, noch sonst irgendwann durchgeführt.


--- End quote ---

Bleibt dabei, die Stufen gehören ganz weg. ;)

--- End quote ---

Seh ich auch so. Ich beantrage es ja auch nur, weil ich durch Höhergruppierungen bereits soviel Stufenlaufzeit verloren habe, ansonsten würde ich es, unabhängig meiner Arbeitsleistung, normal weiter absitzen.

August 2008 EG 5 Stufe 2
Dezember 2009 EG 6 Stufe 2 (Verlust von 1 Jahr 4 Monaten Stufenlaufzeit)
Dezember 2018 EG 6 Stufe 5
August 2021 EG 9b Stufe 5 (Verlust von 2 Jahren 8 Monaten Stufenlaufzeit)

regulärer Stufenaufstieg Stufe 6 ab August 2026
Das wären exakt 19 Jahre, die ich bis zum Erreichen der Endstufe benötige und das nur, weil ich nach Ausbildung ganz unten angefangen habe und (bisher) 2 Höhergruppierungen hatte.

Diese Zeiten sind einfach viel zu lang.
Und dabei hatte ich noch Glück als 2017 die Änderung zur stufengleichen Höhergruppierung kam.



BAT:
Sicherlich verständlich, ebenso wie es verständlich ist, dass Arbeitgeber es tunlichst vermeiden, dieses System zu nutzen. Wo etwas überdurchschnittlich erfolgt, wird auch sicher etwas unterdurchschnittlich erfolgen. In konsequenter Anwendung müsste also auch irgendwo Stufenlaufzeiten verlängert werden.

19 Jahre sind davon ab im Rahmen, da haben etliche noch wesentlich länger gebracht, Kollege gerade bei 33 Jahren und immer noch nicht Stufe 6.

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 08:49 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 21:05 ---
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung erheblich überdurchschnittlicher
Leistungen nur Zeiten seit Beginn der Stufenlaufzeit berücksichtigen darf.
Eine Entscheidung über die Verkürzung der Stufenlaufzeit kann schon deshalb nicht
zu Beginn der jeweiligen Stufenlaufzeit getroffen werden

--- End quote ---

Beginn der Stufenlaufzeit und noch nicht langes Verweilen in dieser Stufe müssen bei Weitem nicht immer zusammenfallen. Kennen die ihren Tarifvertrag und die Regeln der HG selbst nicht?

--- End quote ---
Erklär mal!?

BAT:
Hä, du beginnst doch mit der Stufenlaufzeit bei HG neu. Wenn due vorher z. B. drei Jahre in der Stufe 4 warst und dann höhergruppiert wirst, bis du von Anfang DIESER NEUEN Stufenlaufzeit drei Jahre schon in der Stufe, obwohl die (neue) Laufzeit gerade begonnen hat.

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