Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Vaterschaftsurlaub
Kaldron:
--- Zitat von: Manuel123 am 15.02.2024 13:53 ---Die unmittelbare Wirkung eine Richtlinie kann nicht unter "Bürgern" oder zwischen "Bürgern" und "Unternehmen" geltend gemacht werden, sondern nur gegenüber dem Rechtsstaat selber. Daher stimmt diese Bewertung nach meiner Einschätzung innerhalb der Nicht-Beamtenwelt, ich beziehe mich aber ausdrücklich auf die Rechtsstellung von Beamten gegenüber dem Dienstherren.
--- End quote ---
Du missverstehst da vermutlich etwas massiv. Deine Rechtsstellung als Beamter hat mit der Umsetzung der EU-Richtlinie absolut nichst zu tun. Die Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland gilt "für alle". Jeder Arbeitgeber oder Dienstherr hat nach Umsetzung (üblicherweise in Form eines Gesetzes) die Anwendung in seinem Bereich sicherzustellen. Jedoch jetzt - kein Gesetz -> keine Handlungsmöglichkeit/-notwendigkeit für den AG/DH -> keine Klage gegen AG/DH möglich.
Bibliothekar:
Die einzig interessante Frage ist, warum du die bestehenden Instrumente nicht nutzen willst (Elternzeit, Urlaub), dir aber überlegst dir die Mühe einer Klage zu machen.
Kaldron:
--- Zitat von: Bibliothekar am 15.02.2024 14:17 ---Die einzig interessante Frage ist, warum du die bestehenden Instrumente nicht nutzen willst (Elternzeit, Urlaub), dir aber überlegst dir die Mühe einer Klage zu machen.
--- End quote ---
Weil er unbedingt die 10 Arbeitstage Sonderurlaub haben möchte. Ich vermute, die Geburt steht bald an und zwar bevor das ganze umgesetzt werden wird. Da möchte man den SU halt gerne trotzdem mitnehmen. Kann ich ja verstehen, aber so ist das manchmal - Kinder kommen halt nicht immer zu einem Zeitpunkt auf die Welt, wo man einen Vorteil herausziehen kann.
Bibliothekar:
--- Zitat von: Kaldron am 15.02.2024 14:22 ---
--- Zitat von: Bibliothekar am 15.02.2024 14:17 ---Die einzig interessante Frage ist, warum du die bestehenden Instrumente nicht nutzen willst (Elternzeit, Urlaub), dir aber überlegst dir die Mühe einer Klage zu machen.
--- End quote ---
Weil er unbedingt die 10 Arbeitstage Sonderurlaub haben möchte. Ich vermute, die Geburt steht bald an und zwar bevor das ganze umgesetzt werden wird. Da möchte man den SU halt gerne trotzdem mitnehmen. Kann ich ja verstehen, aber so ist das manchmal - Kinder kommen halt nicht immer zu einem Zeitpunkt auf die Welt, wo man einen Vorteil herausziehen kann.
--- End quote ---
Ja, insofern kann ich das natürlich schon nachvollziehen. Aber die Energie, die in ein Verfahren fließen würde, ist bei der Familie besser aufgehoben.
Manuel123:
--- Zitat von: Bibliothekar am 15.02.2024 14:17 ---Die einzig interessante Frage ist, warum du die bestehenden Instrumente nicht nutzen willst (Elternzeit, Urlaub), dir aber überlegst dir die Mühe einer Klage zu machen.
--- End quote ---
Die Instrumente habe ich genutzt. Das Kind ist schon länger geboren. Meine persönliche Motivation begründet sich darin, dass es nun bereits für mich das 2. Kind ist, bei dem die Richtlinie nicht ungesetzt wurde (somit entgangenen 20 Tage) und ich mich darüber echauffiere, dass von der Politik die Vertragsverletzung billigend in Kauf genommen wird.
Zur Elternzeit und Elterngeld besteht der Unterschied im Gehalt. Elternzeit = kein Gehalt/ im besten Fall Elterngeld (was in meinem Fall aber komplett die Frau bezieht) und der Urlaubsanspruch würde ja entsprechend deutlich reduziert werden wenn man 10d davon nimmt. Außerdem dient er der Erholung und nicht dem Umständen um die Geburt herum.
Außerdem ist aufgrund der aktuell schwierigen Staatsfinanzen die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs sicher auch nicht so trivial. Ich glaube das Thema wird noch einige Zeit ungeklärt bleiben und kann somit noch "einige Väter" tangieren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version