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Vaterschaftsurlaub

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Manuel123:
Das weiß ich nicht.
Ich habe mal den Personalrat bzw. Gleichstellungsbeauftragte auf das Thema angesetzt ob diese näheres in Erfahrung bringen können. Ich nehmen an, dass es bezüglich Personalthemen einen regelmäßigen Austausch der Ministerien auf oberster Ebene gibt?!

Landesdiener:
Schade, von diesem Thema lese ich jetzt gerade zum ersten Mal. Es macht wahrscheinlich keinen Sinn, die 10 Tage noch nachträglich (Geburt Ende 2022) zu beantragen... Ich war im ersten Monat in Elternzeit. 10 Tage mehr mit der Familie wären aber sehr hilfreich (gewesen)

Umlauf:

--- Zitat von: Adler85 am 26.03.2024 07:07 ---Kann das BMWi das überhaupt eigenständig für seinen Geschäftsbereich regeln? Müsste es hierzu nicht vielmehr ein Rundschreiben BMI an alle Ministerien geben?

--- End quote ---

So sehe ich das auch.

Bin aber für jeden Hinweis dankbar.

Manuel123:

--- Zitat von: Baktus am 25.03.2024 18:18 ---Ich habe mich extra angemeldet, um folgende Information zu teilen:

Heute kam eine Mitteilung der Verwaltung (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi):

"Für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte werden gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. gem. § 29 Abs. 1 lit. a) TVöD jeweils i.V.m. mit der EU-Richtlinie 2019/1158 statt einem zehn Arbeitstage Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für den Vaterschaftsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts gewährt."

Ich habe keine Ahnung, ob die Verwaltung sich das bei uns ganz alleine ausgedacht hat, oder ob das von oben kommt. Mich freut es jedenfalls sehr und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Argumentation gegenüber seiner Verwaltung.

--- End quote ---

Habe eine Rückmeldung dazu von unserem Ministerium. Diese geben an es gäbe im BMWi keine entsprechende  Regelung. Vielleicht könntest du, Baktus, uns mit näheren Infos versorgen? Ferner wurde mir mitgeteilt, dass die entsprechende Regelgung, sollte es diese geben, jedoch nicht gültig sei, da die EU Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt sei.

Baktus:
Ich bin gerade aus dem von mir beantragten Vaterschaftsurlaub zurück und habe heute erfahren, dass die Regelung bei uns auf Weisung vom BMI über das BMWK schon wieder Geschichte ist. Das war offenbar tatsächlich ein Alleingang unserer Verwaltung, die im Übrigen nach meinen Informationen noch immer der Auffassung ist, dass die Gewährung des Vaterschaftsurlaubs rechtlich eigentlich zwingend ist. Allerdings wurde politisch die Marschroute ausgegeben, dass dennoch dem öffentlichen Dienst nichts gewährt werden soll, was Beschäftigten in der Privatwirtschaft nicht zuteil wird.
Da hilft dann vermutlich nur noch eine Klage...

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