Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung?
Areo:
Ich sehe gerade dass ich vor einem Monat geschrieben habe, sorry! Sie ist vor vier Monaten gewechselt!
FearOfTheDuck:
Ok. Dann hat Börlin durch die Verfahrensweise noch mehr gespart. :-\ Durch die Stichtagsregelung zählt nur das AV zum 01.12., das "alte AV zählt nicht.
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