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Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?

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Rene:
Für gewöhnlich ist der Vorgesetzte nach DV in der Pflicht die Funktionsfähigkeit der Abteilung o.ä. aufrecht zu erhalten.
Liegt das Problem irgendwo in der Nähe von, alle sind am Arbeiten (oder tun zumindest so) und die Betroffene Person hat sich etliche Male erwischen lassen, wie sie zum Feierabend noch ne Stunde ran gehängt hat?
Dann sollte der Vorgesetzte durchaus in der Lage sein, sie nach der Sollarbeitszeit nach Hause zu schicken.

Philipp:
Wieso diskutiert ihr überhaupt noch?

1. Man hat sicherlich bei Einstellung mit Unterschrift einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und die AGA akzeptiert.
2. Es werden dann gem. entsprechende Dienstanweisungen verfasst die bindend sind.
3. Wer damit nicht einverstanden ist, dem steht immer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses offen.

Würde mich da gar nicht lange mit aufhalten.

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