Ein Lösungsansatz könnte die Klärung der Frage sein, ob das Ausbildungsverhältnis schon beendet ist.
Eigentlich endet das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, die Abschlussprüfung wird vorher bestanden. Die Ausbildung kann auch verlängert werden, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder die Prüfungsergebnisse nach Ablauf der vertraglich geregelten Ausbildungsdauer noch nicht bekanntgegeben sind.
Der Auszubildende hat die Prüfung auf jeden Fall nicht bestanden. Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung scheidet aus diesem Grund aus. Somit könnte weiterhin das ursprünglich vereinbarte Ausbildungsende gelten, oder, soweit nach Nichtbestehen der ersten Prüfung die Ausbildungsdauer verlägert wurde, ein neues Ende-Datum vereinbart worden sein.
Sollten wir uns noch in diesem Zeitfenster bewegen, dann könnte das Ausbildungsverhältnis noch fortbestehen. Somit wäre u.U. noch kein Arbeitsverhältnis begründet, sodass sich die Frage nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglicherweise nicht stellt.