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Befristeter Vertrag nach Ausbildung

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Wynchester:
Moin,

gesetzt dem Fall ein Auszubildender schafft seine Prüfung zum Gesellen bei zweiten Versuch noch immer nicht und möchte die Prüfung kein drittes mal Wiederholen.
Der Betrieb möchte eben diesen Azubi trotzdem in den Betrieb übernehmen und ungelernt einstellen.
Die Prüfung ist gelaufen, der Arbeitsvertrag mit dem Azubi ist schriftlich noch nicht zustande gekommen aber er arbeitet derzeit trotzdem im Betrieb.
Liege ich damit richtig, dass durch das schlüssige Handeln des Arbeitgebers (Weiterbeschäftigung) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, und eine jetzt vereinbarte Befristung ungültig wäre ?

Falls dem so ist, wie kann der Betrieb hier vorbeugen, da man vorab ja nicht wissen kann ob die Prüfung bestanden wird oder eben nicht.

Zusätzlich besteht der Personalrat bei allen Stellen auf eine 1 Wöchige interne Stellenausschreibung.

TV-Ler:

--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 10:11 ---Moin,

gesetzt dem Fall ein Auszubildender schafft seine Prüfung zum Gesellen bei zweiten Versuch noch immer nicht und möchte die Prüfung kein drittes mal Wiederholen.
Der Betrieb möchte eben diesen Azubi trotzdem in den Betrieb übernehmen und ungelernt einstellen.
Die Prüfung ist gelaufen, der Arbeitsvertrag mit dem Azubi ist schriftlich noch nicht zustande gekommen aber er arbeitet derzeit trotzdem im Betrieb.
Liege ich damit richtig, dass durch das schlüssige Handeln des Arbeitgebers (Weiterbeschäftigung) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, und eine jetzt vereinbarte Befristung ungültig wäre ?

Falls dem so ist, wie kann der Betrieb hier vorbeugen, da man vorab ja nicht wissen kann ob die Prüfung bestanden wird oder eben nicht.

Zusätzlich besteht der Personalrat bei allen Stellen auf eine 1 Wöchige interne Stellenausschreibung.

--- End quote ---
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der letzten Prüfungsleistung.
In der Regel ist der Tag der letzten Prüfungsleistung auch der Tag, an dem das Prüfungsergebnis dem Azubi mitgeteilt wird.
Wenn der Azubi also nach der praktischen Gesellenprüfung (in der Regel findet die schriftliche Prüfung ja vor der praktischen statt) weiter im Betrieb arbeitet, arbeitet er immer noch in seiner Eigenschaft als Azubi dort...

Sjuda:
Ein Lösungsansatz könnte die Klärung der Frage sein, ob das Ausbildungsverhältnis schon beendet ist.

Eigentlich endet das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, die Abschlussprüfung wird vorher bestanden. Die Ausbildung kann auch verlängert werden, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder die Prüfungsergebnisse nach Ablauf der vertraglich geregelten Ausbildungsdauer noch nicht bekanntgegeben sind.

Der Auszubildende hat die Prüfung auf jeden Fall nicht bestanden. Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung scheidet aus diesem Grund aus. Somit könnte weiterhin das ursprünglich vereinbarte Ausbildungsende gelten, oder, soweit nach Nichtbestehen der ersten Prüfung die Ausbildungsdauer verlägert wurde, ein neues Ende-Datum vereinbart worden sein.

Sollten wir uns noch in diesem Zeitfenster bewegen, dann könnte das Ausbildungsverhältnis noch fortbestehen. Somit wäre u.U. noch kein Arbeitsverhältnis begründet, sodass sich die Frage nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglicherweise nicht stellt.

Organisator:
Die Ausbildung endet mit Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Im vorliegenden Fall besteht das Ausbildungsverhältnis noch. Also müsste der Azubi das Ausbildungsverhältnis kündigen und ggf. einen Arbeitsvertrag schließen.

Wynchester:
Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten

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