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Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Wynchester:
Lt. Info der Personalabteilung endete das Ausbildungsverhältnis Anfang Februar mit endgültigem nicht Bestehen der Prüfung.
Organisator:
--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 10:51 ---Lt. Info der Personalabteilung endete das Ausbildungsverhältnis Anfang Februar mit endgültigem nicht Bestehen der Prüfung.
--- End quote ---
Dann hat die Perso mal ordentlich Mist gebaut, wenn sie die Weiterbeschäftigung zugelassen hat und sollte nunmal schnellstens das Thema in Ordnung bringen. Der durch konkludentes Handeln ins Gespräch gebrachte unbesfristete Arbeitsvertrag ist da natürlich ein Thema, dazu bräuchte es aber mehr Infos zu dem tatsächlichen Handeln der Dienststelle und des Ex-Azubis.
TV-Ler:
--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 10:50 ---Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten
--- End quote ---
Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...
Wynchester:
Also ich kenn es von meinem Ausbildungsvertrag auch so, dass der Ausbildungsvertrag bis bspw. 30.06 läuft, oder eben durch bestehen der Prüfung frühzeitig endet, wie eine Vereinbarung bei einer Verlängerung der Ausbildung aussieht weiß ich leider nicht.
Liegt die Schuld hier nicht viel mehr bei der Geschäftsführung die den besagten MA hat arbeiten lassen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag ?
Sjuda:
Wenn die Ausbildung beendet war, der Ex-Azubi daraufhin eine Woche nicht im Betrieb war und erst wieder erschien, nachdem ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, dann befindet er sich jetzt in einem Arbeitsverhältnis.
Ein solches kann grds. mündlich begründet werden.
Jedoch soll das Arbeitsverhältnis nach Wunsch des AG befristet sein. Eine wirksame Befristung setzt allerdings eine schriftliche Einigung voraus. Da eine solche vor Arbeitsaufnahme nicht erfolgt ist, dürfte das Arbeitsverhältnis wirksam, die Befristung hingegen unwirksam sein. In der Folge besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
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