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Befristeter Vertrag nach Ausbildung

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Wynchester:

--- Zitat von: TV-Ler am 21.02.2024 10:59 ---
--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 10:50 ---Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten

--- End quote ---
Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...

--- End quote ---
Aber ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf doch der Schriftform, ein unbefristeter allerdings nicht ?

TV-Ler:

--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 11:01 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 21.02.2024 10:59 ---
--- Zitat von: Wynchester am 21.02.2024 10:50 ---Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten

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Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...

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Aber ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf doch der Schriftform, ein unbefristeter allerdings nicht ?

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Ja, war mir gerade nicht präsent...
...nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Sjuda hat alles korrekt erläutert.

Wynchester:
Dann bedanke ich mich für die rege Beteiligung :)

2strong:
Dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt (wegen unwirksamer Befristungsabrede), sehe ich auch so. Aber wie ist es denn jetzt mit der Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz? Binnen dieser Frist könnte das Arbeitsverhältnis ja mit kurzer Frist aus jedem sachlichen Grund gekündigt werden.  Dann hätte der Azubi einen Pyrrhussieg errungen...ä

Wynchester:
Ich bin nu kein Fachmann, würde aber sagen das diese Kündigung gegen §612a BGB verstoßen würde.
Die Kündigung würde doch aufgrund der Tatsache geschehen das der AN seine Rechte durchgesetzt hat.

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