Autor Thema: Höhergruppierung nach Neueinstellung  (Read 2140 times)

Blauerpunto97

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Höhergruppierung nach Neueinstellung
« am: 21.02.2024 18:09 »
Hallo zusammen,

ich habe am 01.01. in der EG5 angefangen, obwohl von EG6 im Bewerbungsgespräch gesprochen wurde. Ich bin noch jung und noch nicht gut im verhandeln deshalb hab ich mal zugestimmt (ich weiß hätte man besser machen können). Mein AL meinte er hätte EG6 „nicht durchbekommen“.

Nun wurde mir auch gesagt, dass nach der Probezeit nochmal geguckt wird was ich in der Zeit gelernt habe und könnte dann nochmal über eine Höhergruppierung in EG6 z.B. sprechen. Mittlerweile hat sich der Zeitraum auf mindestens ein Jahr verschoben da ich laut AL dann in der EG6 sonst wieder auf Stufe 1 fallen würde. Jetzt habe ich von anderen Kollegen aber auch schon gehört das denen ähnliches versprochen wurde aber am Ende hieß es dann wieder der AL hätte es „nicht durchbekommen“. Ich will nix unterstellen aber vermute eine Art Hinhaltetaktik.

Für eine Höhergruppierung müsste ich ja aber auch entsprechende Tätigkeiten übernehmen. Jetzt ist die Frage ob ich eine exakte Eingruppierung der entsprechenden Tätigkeiten z.b bei meinem Personalsachbearbeiter anfragen kann, weil es sonst für mich auch total intransparent ist ab wann mir eine Höhergruppierung überhaupt zu steht. Ich habe ein Tatigkeitsprofil erhalten wo natürlich alle Aufgaben mit EG5 ausgewiesen sind. Ich würde gerne im MEG einen konkreten Entwicklungsplan haben damit ich weiß ab wann welche Aufgaben mehr Geld bedeuten um dieser von mir vermuteten Hinhaltetaktik entgegen wirken zu können.

Ich bin leider total neu im ÖD und kenne mich da nicht genau aus. Ich habe teilweise auch das Gefühl, dass ich in der Einarbeitung bewusst ausgebremst werde da ich seit 2 Monaten eigentlich ab Nachmittags nix mehr zu tun habe. Meine „Mentorin“ verbietet anderen Mitarbeitern nämlich größtenteils mir etwas zu zeigen. Ich bin jung und möchte mehr Aufgaben übernehmen, mir diese aber natürlich auch entsprechend bezahlen lassen.

Könnt ihr mir da weiterhelfen? :)

LG
« Last Edit: 21.02.2024 18:24 von Blauerpunto97 »

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #1 am: 21.02.2024 18:29 »
Mittlerweile hat sich der Zeitraum auf mindestens ein Jahr verschoben da ich laut AL dann in der EG6 sonst wieder auf Stufe 1 fallen würde.
Nun, da hat er entweder gelogen oder keine Ahnung.
Bei einer HG kommt man minimum in die Stufe 2

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #2 am: 21.02.2024 18:31 »
Könnt ihr mir da weiterhelfen? :)
Ja such dir einen AG, der dich fair behandelt.

Blauerpunto97

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #3 am: 21.02.2024 18:50 »
Mittlerweile hat sich der Zeitraum auf mindestens ein Jahr verschoben da ich laut AL dann in der EG6 sonst wieder auf Stufe 1 fallen würde.
Nun, da hat er entweder gelogen oder keine Ahnung.
Bei einer HG kommt man minimum in die Stufe 2

Nun, ich habe es so verstanden, dass wenn ich nach 6 Monaten in EG6 komme ich dann nochmal ein Jahr warten müsste für die Stufe 2. Wenn ich aber nach einem Jahr in Stufe 2 EG5 bin und dann hochgestuft werde auch automatisch in Stufe 2 EG6 komme.

So hat er es mir zumindest erklärt. Stimmt das oder ist das tatsächlich eine Hinhaltetaktik?
« Last Edit: 21.02.2024 18:57 von Blauerpunto97 »

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #4 am: 21.02.2024 18:57 »
Zuerst einmal würde ich nicht mit deinem Fachbereich, AL oder ähnliches über die Eingruppierung sprechen, außer die sind befugt Personalangelegenheiten zu regeln. Ganz deutlich hat dein AL keine Ahnung im Tarifrecht.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das heißt auch, dass du dir selbst eine Rechtsmeinung über die EG bilden kannst, und auch, dass der AG falsch liegen kann.

Du könntest auch jetzt höhergruppiert werden und wärst in Stufe 2, da man tariflich nicht in Stufe 1 höhergruppiert werden kann.

Blauerpunto97

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #5 am: 21.02.2024 19:03 »
@fearoftheduck

Dann müsste ich aber wissen welche Tätigkeiten genau zu welcher Eingruppierung gehören. Kann ich diese Tätigkeitsbewertung irgendwo anfragen?

Dann würde es ja auch an sich Sinn machen, dass ich in der Einarbeitung „ausgebremst“ werde damit ich auch keine Tätigkeiten bekomme die höher eingestuft werden oder?

Wie kann ich das am besten im MEG ansprechen (wenn überhaupt) oder wie sollte ich am besten vorgehen?
Wie gesagt, ich bin lernwillig und bereit mehr Aufgaben zu übernehmen da ich bei weitem nicht ausgelastet bin.

Danke übrigens schonmal für die Antworten

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #6 am: 21.02.2024 20:59 »
Rechtssicher feststellen kann eine Eingruppierung nur ein Gericht. Der AG dürfte sich seine Rechtsmeinung anhand der Entgeltordnung zum Tarifvertrag gebildet haben. Als AN müsste man ebenso versuchen, sich anhand der EGO entlang zu hangeln, um sich dann dort wiederzufinden. Auch könntest du deine Tätigkeit hier näher beschreiben (mit Zeitaufwand), damit dir versierte Foristen ihre Einschätzung geben können.

Die Frage wäre doch: Was hat der AG davon dich auszubremsen? Es steht ihm nämlich frei, dir andere Aufgaben zu übertragen oder dies eben auch niemals zu tun. Einarbeitung selbst ist übrigens nicht eingruppierungsrelevant.

Du bist ja erst kurze Zeit dort. Konzentriere dich doch zuerst einmal auf deine dir derzeit übertragenen Aufgaben und zeige, dass du sie sicher und gut erledigst. Ich würde mich fort- und weiterbildungsfreudig zeigen und nach einer gewissen Zeit (z.B. nach der Probezeit) offen ansprechen, dass ich mehr will. Nach so kurzer Zeit nimmt man dir das vielleicht noch nicht ab. Gerade im ÖD herrscht mitunter ein seltsames Tempo, an das man nicht rühren darf, sondern sich eher dran gewöhnen. ;)

TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung nach Neueinstellung
« Antwort #7 am: 22.02.2024 06:56 »
...
Gerade im ÖD herrscht mitunter ein seltsames Tempo, an das man nicht rühren darf, sondern sich eher dran gewöhnen. ;)
+1  8)