Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Kündigung
Jan88:
Hi,
ich bin ganz neu in der Welt des öffentlichen Dienstes (Bank) dort jedoch eher in der Verwaltung tätig.
Wie ist das denn eigentlich nach der Probezeit ...
In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.
Ich würde gerne bleiben und denke auch, ich mache mich ganz gut, nur es interessiert mich. Kann man auch hier ganz normal rausgeschmissen werden oder müsste man schon "den goldenen Löffel" klauen?
Besten Dank im Vorfeld
Jan
Verwaltungsfritze:
Theoretisch verhält es sich genau so wie in der freien Wirtschaft und das Kündigungsschutzgesetz findet in beiden Bereichen die gleiche Anwendung.
Praktisch ist meine jahrelange Erfahrung in unterschiedlichen Verwaltungen allerdings eher so, dass man schon echt Bockmist gebaut haben muss, um zu fliegen.
Jan88:
Danke Dir, das klingt ja ganz gut
MoinMoin:
--- Zitat von: Jan88 am 22.02.2024 15:02 ---In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.
--- End quote ---
Nein, ab einer gewissen Größe kann ein AG das nicht mehr.
Der einzige Grund für Kündigung, die nicht an deinem Fehlverhalten oder deiner mangelnden Leistungsfähigkeit liegt ist die betriebsbedingte Kündigung.
Der Unterschied zwischen öD und pW ist allerdings, dass im öD weder die Kündigung mit goldenem Handschlag gemacht wird (sprich in der pW wird jemanden mitgeteilt, dass man sich von ihm trennen will und er kündigen soll und dafür x Euro Abfindung bekommt.)
noch dass die Personaler in der Lage sind nicht einvernehmliche Kündigung auf Basis vom KSchG rechtssicher durchzuziehen.
Jan88:
Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?
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