Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Kündigung
Flying:
--- Zitat von: Jan88 am 23.02.2024 08:23 ---Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?
--- End quote ---
Ja.. Besagter goldener Löffel trifft es in vielen Behörden schon ganz gut.
FearOfTheDuck:
Lustigerweise hatte eine OB das regelmäßig in die Begrüßungsansprache an die Azubis mit einfließen lassen:
"Solange Sie keine goldenen Löffel klauen, sind sie bei uns sicher." Die Schelme dachten sich da immer: Na, die goldenen Löffel hier sind aber doch schon lange verramscht worden. ;)
Saxum:
Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.
Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".
Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).
Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.
MoinMoin:
Selbstverschuldet kann man überall rausfliegen, nur im öD sind die Personaler eher nicht dazu befähigt, den Goldene Löffelklauer auch rechtssicher zu kündigen, als das in der pW in grossen Betrieben der Fall ist.
Betriebsbedingte Kündigungen sind auch seltener im öD als in der pW, habe ich aber schon erlebt.
Unliebsame Knalltüten werden uU auch im öD in einem Flächenland mal wegversetzt, so dass man sich dann einigt.
Mortis:
Ich finde hier fehlt noch:
"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."
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