Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Kündigung
MoinMoin:
--- Zitat von: Mortis am 24.02.2024 23:40 ---Ich finde hier fehlt noch:
"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."
--- End quote ---
Und was bedeutet dieser besondere tarifliche Kündigungsschutz?
Das man bei betrieblicher Kündigung als letztes gehen darf. Auch wenn man sozialverträglicher früher dran wäre.
Aber man darf trotzdem nicht minderleistender sein oder Löffel klauen.
Flying:
--- Zitat von: Saxum am 23.02.2024 09:49 ---Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.
Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".
Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).
Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.
--- End quote ---
Der "goldende Löffel" steht symbolisch für diese Art von Beispielen.
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