Autor Thema: Frage zu Kündigung  (Read 6257 times)

Jan88

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Frage zu Kündigung
« am: 22.02.2024 15:02 »
Hi,
ich bin ganz neu in der Welt des öffentlichen Dienstes (Bank) dort jedoch eher in der Verwaltung tätig.
Wie ist das denn eigentlich nach der Probezeit ...

In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.

Ich würde gerne bleiben und denke auch, ich mache mich ganz gut, nur es interessiert mich. Kann man auch hier ganz normal rausgeschmissen werden oder müsste man schon "den goldenen Löffel" klauen?

Besten Dank im Vorfeld
Jan

Verwaltungsfritze

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #1 am: 22.02.2024 15:18 »
Theoretisch verhält es sich genau so wie in der freien Wirtschaft und das Kündigungsschutzgesetz findet in beiden Bereichen die gleiche Anwendung.
Praktisch ist meine jahrelange Erfahrung in unterschiedlichen Verwaltungen allerdings eher so, dass man schon echt Bockmist gebaut haben muss, um zu fliegen.

Jan88

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« Antwort #2 am: 22.02.2024 15:24 »
Danke Dir, das klingt ja ganz gut

MoinMoin

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #3 am: 22.02.2024 20:41 »
In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.
Nein, ab einer gewissen Größe kann ein AG das nicht mehr.
Der einzige Grund für Kündigung, die nicht an deinem Fehlverhalten oder deiner mangelnden Leistungsfähigkeit liegt ist die betriebsbedingte Kündigung.

Der Unterschied zwischen öD und pW ist allerdings, dass im öD weder die Kündigung mit goldenem Handschlag gemacht wird (sprich  in der pW wird jemanden mitgeteilt, dass man sich von ihm trennen will und er kündigen soll und dafür x Euro Abfindung bekommt.)
noch dass die Personaler in der Lage sind nicht einvernehmliche Kündigung auf Basis vom KSchG rechtssicher durchzuziehen.

Jan88

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« Antwort #4 am: 23.02.2024 08:23 »
Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?

Flying

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #5 am: 23.02.2024 09:10 »
Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?

Ja.. Besagter goldener Löffel trifft es in vielen Behörden schon ganz gut.

FearOfTheDuck

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #6 am: 23.02.2024 09:39 »
Lustigerweise hatte eine OB das regelmäßig in die Begrüßungsansprache an die Azubis mit einfließen lassen:
"Solange Sie keine goldenen Löffel klauen, sind sie bei uns sicher." Die Schelme dachten sich da immer: Na, die goldenen Löffel hier sind aber doch schon lange verramscht worden. ;)

Saxum

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #7 am: 23.02.2024 09:49 »
Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.

Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".

Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).

Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.

MoinMoin

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« Antwort #8 am: 23.02.2024 10:05 »
Selbstverschuldet kann man überall rausfliegen, nur im öD sind die Personaler eher nicht dazu befähigt, den Goldene Löffelklauer auch rechtssicher zu kündigen, als das in der pW in grossen Betrieben der Fall ist.

Betriebsbedingte Kündigungen sind auch seltener im öD als in der pW, habe ich aber schon erlebt.

Unliebsame Knalltüten werden uU auch im öD in einem Flächenland mal wegversetzt, so dass man sich dann einigt.

Mortis

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« Antwort #9 am: 24.02.2024 23:40 »
Ich finde hier fehlt noch:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

MoinMoin

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« Antwort #10 am: 25.02.2024 08:45 »
Ich finde hier fehlt noch:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."
Und was bedeutet dieser besondere tarifliche Kündigungsschutz?

Das man bei betrieblicher Kündigung als letztes gehen darf. Auch wenn man sozialverträglicher früher dran wäre.
Aber man darf trotzdem nicht minderleistender sein oder Löffel klauen.

Flying

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Antw:Frage zu Kündigung
« Antwort #11 am: 26.02.2024 12:05 »
Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.

Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".

Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).

Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.

Der "goldende Löffel" steht symbolisch für diese Art von Beispielen.