Autor Thema: (NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl  (Read 2069 times)

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In Niedersachsen sind ebenfalls Personalratswahlen.
Im Wahlausschreiben ist für einige Fachdienste Briefwahl angeordnet, z.B. für die Kindertageseinrichtungen.
Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zu der Frage, ob der Wahlvorstand ohne Anforderung an alle dort Wahlberechtigten die Unterlagen schicken muss oder ob eine Liste erstellt werden muss, auf der die Beschäftigten angeben, die Wahlunterlagen haben zu wollen.

Ich tendiere dazu, dass ohne Anforderung an alle geschickt werden müsste, finde aber beim "googlen" nicht wirklich eine klare Aussage dazu.

Hat jemand für mich eventuell eine belastbare Meinung dazu, eventuell mit einer aussagekräftigen Fundstelle?

Schokokeks

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #1 am: 29.02.2024 13:59 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung

TVOEDAnwender

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #2 am: 01.03.2024 12:01 »
Wenn Briefwahl durch den Wahlvorstand angeordnet wird, erhalten ALLE Beschäftigen in den Dienststellen, in welchen Briefwahl angeordnet wurde, unaufgefordert die Briefwahlunterlagen an ihre Anschrift übersandt.

Siehe z.B. hier:

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/mitbestimmung/briefwahl.pdf

blondie

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #3 am: 01.03.2024 12:43 »
Bei unserer Wahl(TV-L) am 27.2.24 führte das auch zu kurzzeitiger Verwirrung. Es war Briefwahl angeordnet, was aber nur bedeutet, dass jeder die Möglichkeit hat diese zu nutzen und eben nicht, dass NUR Briefwahl möglich ist.

TVOEDAnwender

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #4 am: 01.03.2024 12:51 »
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Urnenwahl ist - trotz angeordneter Briefwahl durch den Wahlvorstand - immer zu gewährleisten. Selbst bei (eigentlich unzulässiger) Anordnung von Briefwahl für alle Beschäftigten.

Umlauf

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #5 am: 01.03.2024 13:15 »
Bei unserer Wahl(TV-L) am 27.2.24 führte das auch zu kurzzeitiger Verwirrung. Es war Briefwahl angeordnet, was aber nur bedeutet, dass jeder die Möglichkeit hat diese zu nutzen und eben nicht, dass NUR Briefwahl möglich ist.

Jeder hat grundsätzlich das Recht Briefwahl zu beantragen und durchzuführen.

Bei einer Anordnung bekommt grundsätzlich jeder die Unterlagen, der unter die Anordnung fällt.
Normalerweise ist die Anordnung nur für Außenstellen zulässig, wenn die Durchführung vor Ort zu aufwändig wäre.
In der Praxis wird die Anordnung sehr freizügig gehandhabt, um es jetzt positiv auszudrücken.

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #6 am: 02.03.2024 11:28 »
Wenn Briefwahl durch den Wahlvorstand angeordnet wird, erhalten ALLE Beschäftigen in den Dienststellen, in welchen Briefwahl angeordnet wurde, unaufgefordert die Briefwahlunterlagen an ihre Anschrift übersandt.

Siehe z.B. hier:

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/mitbestimmung/briefwahl.pdf

Vielen Dank, sehr hilfreich. So eine rechtliche Abhandlung hatte ich gesucht, aber nicht gefunden.

TVOEDAnwender

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #7 am: 02.03.2024 14:27 »
Wenn Briefwahl durch den Wahlvorstand angeordnet wird, erhalten ALLE Beschäftigen in den Dienststellen, in welchen Briefwahl angeordnet wurde, unaufgefordert die Briefwahlunterlagen an ihre Anschrift übersandt.

Siehe z.B. hier:

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/mitbestimmung/briefwahl.pdf

Vielen Dank, sehr hilfreich. So eine rechtliche Abhandlung hatte ich gesucht, aber nicht gefunden.

Aber aufpassen: Die Abhandlung vom DBB stellt die Rechtslage nach dem BPersVG dar, das PVG in Niedersachsen kann abweichende Regelungen enthalten.

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #8 am: 18.03.2024 11:48 »
Ich habe noch eine Frage zur Wahl, bei der ich auch nicht wirklich etwas Einschlägiges finde. Es geht um die Verteilung der Freistellungen nach § 39 Abs. 4 NPersVG.
Ist der Vorsitzende gewählt (hier ein Beschäftigter), so ist bei der nächsten Freistellung die andere Gruppe = Beamte angemessen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind ganze Freistellungen zu vergeben, es können aber auch Teilfreistellungen vergeben werden.

Die Frage ist hier für mich das "angemessen": bei einem Beamten besteht Interesse an einer ganzen Freistellung, der PR möchte aber nur max. eine halbe Freistellung vergeben und begründet dies mit dem geringen Beamtenanteil (1000 Beschäftigte, 100 Beamte).
Nun ist dieser Beamte aber schon lange Jahre im PR und ist auch in ausgewählten Fachdiensten für die Beschäftigten zuständig, hat also entsprechendes Wissen angesammelt.

Ist die Weigerung des PR auf volle Freistellung für den Beamten rechtens oder kann sich der Beamte "wehren" und wenn ja, wie am besten?

Und bevor wieder jemand schreibt, dass dazu nichts im TVöD steht, heißt dieses Forum ja "öffentlicher Dienst" und da gehört der Personalrat für mich mit dazu.  :)

Britta2

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #9 am: 19.03.2024 07:24 »
Aktuelle Tarifeinigung --- heute kam die Lohnabrechnung für März. Endlich auf den Cent genau "welche deutliche Lohnsteigerung wurde ab dem 1.3.2024 errungen durch Verdi" --- danke. Heftige Verluste verglichen zu den steuerfreien zurück liegenden Monaten nach Nullrunde-Monaten ... Dass es so arg sein würde, hatte ich nicht vermutet. Ansonsten stimmen alle einzelnen Beträge auf dem aktuellen Bescheid. Finanzbehörde und SV freuen sich.

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #10 am: 19.03.2024 07:40 »
Falsches Thema.

Außerdem war das je nach Steuerklasse und weiter Steuerdaten, besonders für die einstelligen EG, vorher bereits klar.

Ich habe zwar noch keinen Zettel, rechne aber mit ca. 25 € mehr auf dem Konto.

KlammeKassen

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Antw:(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
« Antwort #11 am: 19.03.2024 10:09 »
Aktuelle Tarifeinigung --- heute kam die Lohnabrechnung für März. Endlich auf den Cent genau "welche deutliche Lohnsteigerung wurde ab dem 1.3.2024 errungen durch Verdi" --- danke. Heftige Verluste verglichen zu den steuerfreien zurück liegenden Monaten nach Nullrunde-Monaten ... Dass es so arg sein würde, hatte ich nicht vermutet. Ansonsten stimmen alle einzelnen Beträge auf dem aktuellen Bescheid. Finanzbehörde und SV freuen sich.

Erörtere das gerne mal in einem neuen Thread oder in einem der Threads, in der die "Befürchtung" (also im Vorhinein) schon geäußert wurde, dass es so sein könnte.

Unter diesem Thread/Oberthema wird kaum jemand damit rechnen und keine Diskussion mit dir anfangen. Also gerne an anderer Stelle posten.