Ich habe noch eine Frage zur Wahl, bei der ich auch nicht wirklich etwas Einschlägiges finde. Es geht um die Verteilung der Freistellungen nach § 39 Abs. 4 NPersVG.
Ist der Vorsitzende gewählt (hier ein Beschäftigter), so ist bei der nächsten Freistellung die andere Gruppe = Beamte angemessen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich sind ganze Freistellungen zu vergeben, es können aber auch Teilfreistellungen vergeben werden.
Die Frage ist hier für mich das "angemessen": bei einem Beamten besteht Interesse an einer ganzen Freistellung, der PR möchte aber nur max. eine halbe Freistellung vergeben und begründet dies mit dem geringen Beamtenanteil (1000 Beschäftigte, 100 Beamte).
Nun ist dieser Beamte aber schon lange Jahre im PR und ist auch in ausgewählten Fachdiensten für die Beschäftigten zuständig, hat also entsprechendes Wissen angesammelt.
Ist die Weigerung des PR auf volle Freistellung für den Beamten rechtens oder kann sich der Beamte "wehren" und wenn ja, wie am besten?
Und bevor wieder jemand schreibt, dass dazu nichts im TVöD steht, heißt dieses Forum ja "öffentlicher Dienst" und da gehört der Personalrat für mich mit dazu.